Koblenz:CDU-Spenden in falschem Namen: Ermittlungen ausgeweitet

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Ein Blaulicht leuchtet an einer Polizeistreife. (Foto: Lino Mirgeler/dpa/Symbolbild)

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat ihre Ermittlungen zu möglicherweise illegalen Spenden an die CDU in Rheinland-Pfalz ausgeweitet. Es gehe um drei weitere...

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Koblenz (dpa/lrs) - Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat ihre Ermittlungen zu möglicherweise illegalen Spenden an die CDU in Rheinland-Pfalz ausgeweitet. Es gehe um drei weitere Spenden an den CDU-Kreisverband Cochem-Zell aus dem Jahr 2015, bei denen sich „der Anfangsverdacht von Straftaten ergeben“ habe, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Das Ermittlungsverfahren richte sich nun gegen vier weitere Beschuldigte.

Einer von ihnen soll nach Angaben der Ermittler im Verdacht stehen, insgesamt 19 000 Euro in bar an die drei Mitbeschuldigten übergeben und diese gebeten zu haben, die Beträge in ihrem Namen an den CDU-Kreisverband Cochem-Zell zu spenden. Diese sollen dann auch so gehandelt haben. Damit bestehe der Anfangsverdacht unzulässiger Spenden nach dem Parteiengesetz, erklärte die Staatsanwaltschaft. Entgegen der gesetzlichen Bestimmungen sei „die Namensnennung des tatsächlichen Spenders ... unterblieben“. Weitere Angaben zu den Ermittlungen seien wegen der fortdauernden Ermittlungen und wegen der „zugunsten der Beschuldigten zu berücksichtigenden Unschuldsvermutung“ nicht möglich, teilte die Behörde mit.

Der Kreisverband der CDU erklärte am Abend, er habe 2016 seine Spender angeschrieben und gefragt, ob die unter ihrem Namen verbuchten Spenden tatsächlich von ihnen stammten. „Zweifelhafte Spenden“ seien vorsorglich an die Bundestagsverwaltung überwiesen worden. Zu zwei Spenden von 2015 mit insgesamt 19 000 Euro sei der Kreisverband am 21. Juli informiert worden, dass „Fragen aufgekommen sind“. Es gebe laut Bundestagsverwaltung konkrete Anhaltspunkte, dass „deren wahrer Spender nicht die verbuchten Spender sind“. Die Kreisvorsitzende Anke Beilstein erklärte: „Die CDU Cochem-Zell wird nach wie vor alles unternehmen, um Transparenz zu schaffen, um die Rechtmäßigkeit der Spenden sicherzustellen“.

Die CDU Rheinland-Pfalz hatte 2017 eine Strafzahlung für die Annahme illegaler Spenden akzeptiert, die dem ehemaligen Geheimagenten Werner Mauss zugerechnet wurden. Der wahre Spender war bei diesen Zuwendungen nicht angegeben worden, anonyme Spenden dürfen Parteien aber nur bis zu einem Wert von 500 Euro annehmen. Für sechs Spenden musste die CDU eine Strafe in doppelter Höhe zahlen, insgesamt 112 000 Euro. Zusammen mit zurücküberwiesenen Spenden ergab sich ein Betrag von 247 282 Euro. „Wir hätten das nie annehmen dürfen“, sagte der damalige Generalsekretär der CDU Rheinland-Pfalz, Patrick Schnieder.

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