Parteien - Karlsruhe:Kiel: Minister für NPD-Ausschluss von Parteienfinanzierung

Kiel (dpa/lno) - Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Schleswig-Holsteins Ressortchef Hans-Joachim Grote, hat den Antrag von Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung begrüßt, die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Dies sei ein notwendiger und konsequenter Schritt, sagte der CDU-Politiker am Freitag in Kiel. Das Bundesverfassungsgericht erwartete den Antrag am Samstag. "Wer unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen will, der darf keine staatlichen Gelder für seine Arbeit erhalten", sagte Grote.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Kiel (dpa/lno) - Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Schleswig-Holsteins Ressortchef Hans-Joachim Grote, hat den Antrag von Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung begrüßt, die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Dies sei ein notwendiger und konsequenter Schritt, sagte der CDU-Politiker am Freitag in Kiel. Das Bundesverfassungsgericht erwartete den Antrag am Samstag. "Wer unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen will, der darf keine staatlichen Gelder für seine Arbeit erhalten", sagte Grote.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil 2017 die Verfassungsfeindlichkeit der Ziele der NPD ausdrücklich festgestellt. Ein Verbot lehnte das Gericht ab, weil aus seiner Sicht der Partei jedes Potenzial zur Verwirklichung ihrer politischen Ziele fehle. Wenn eine verfassungsfeindliche Partei zu unbedeutend ist, um ihr Ziel der Abschaffung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu erreichen, dürfe dies nicht dazu führen, dass ihr Steuergelder für ihre Arbeit zur Verfügung stehen, sagte Grote.

Laut Bundestagsverwaltung erhielt die NPD 2018 staatliche Mittel in Höhe von 878 325 Euro. Daran orientieren sich die vierteljährlichen Abschlagszahlungen im laufenden Jahr - rund 200 000 Euro. Die Einnahmen der NPD sind vor allem infolge schlechterer Wahlergebnisse deutlich gesunken. Parteien erhalten nach dem Gesetz eine staatliche Teilfinanzierung. Diese bemisst sich nach dem Grad ihrer Verankerung in der Gesellschaft. Ausschlaggebend sind Wahlergebnisse und eingeworbene Mittel aus Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträgen sowie Spenden. Eine Partei erhält staatliche Unterstützung, wenn sie bei der jüngsten Bundestags- oder Europawahl mindestens 0,5 Prozent oder bei einer Landtagswahl 1,0 Prozent erhielt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: