Organspende:Gut, dass das vom Tisch ist

Bundestag

Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit, spricht bei der Sitzung des Bundestages zu den Abgeordneten.

(Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Die Widerspruchslösung hätte das Selbstbestimmungsrecht eingeschränkt. Deshalb ist es richtig, dass der Bundestag mehrheitlich gegen sie gestimmt hat. Andere Maßnahmen sind nötig.

Kommentar von Christina Berndt

Ein Ja ist für eine Organspende nötig, kein Nein reicht nicht aus. Das hat der Bundestag mit großer Mehrheit entschieden und der Widerspruchslösung eine Absage erteilt. Dieser Gesetzesentwurf, den Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gemeinsam mit dem SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach und weiteren Mitstreitern in die Abstimmung eingebracht hatte, hätte jeden Menschen in Deutschland, der nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen hat, automatisch zum potenziellen Organspender gemacht. Es wäre ein zutiefst falsches Signal gewesen.

Nun müssen Ärzte wie in anderen Bereichen der Medizin auch bei der Organspende weiterhin eine Zustimmung einholen, bevor sie eine Prozedur an einem Menschen vornehmen. Das ist eine vernünftige Entscheidung, die weit über das Feld der Organspende hinaus strahlt: Der Körper eines Menschen, auch eines Menschen mit abgestorbenem Gehirn, ist immer noch der Körper eines Menschen. Und kein Arzt darf an ihm etwas vornehmen, was dieser Mensch nicht gewollt hat. Dieses Prinzip der informierten Zustimmung, das sich gerade mühsam in den Köpfen von Medizinern durchzusetzen beginnt, darf nicht aufgeweicht werden. Auch für etwas so Hilfreiches wie eine Organspende müssen höchste ethische Maßstäbe gelten. Mehr noch: Gerade für etwas so Selbstloses wie eine Organspende müssen höchste ethische Maßstäbe gelten.

Es gilt weiterhin eine erweiterte Zustimmungslösung. Die große Mehrheit im Bundestag stimmte dafür, dass die Bevölkerung stärker als bisher dazu angehalten werden soll, sich zu entscheiden - für oder gegen die Organspende. Dies ist in ein Register einzutragen. Für die rund 10 000 Menschen, die auf den Wartelisten der Transplantationszentren stehen und von denen jedes Jahr rund 900 sterben, weil sie nicht rechtzeitig ein rettendes Organ erhalten, bedeutet das allerdings wenig Hoffnung. In den Niederlanden galt bis vor Kurzem ein ähnliches System, dort wurde für die Registrierung geworben, doch über Jahrzehnte kam dem nur eine Minderheit nach, davon ein erheblicher Teil mit einem Nein zur Organspende.

Aber auch die Widerspruchslösung hätte die niedrigen deutschen Spenderzahlen wahrscheinlich nicht kuriert. Denn der unermüdliche Verweis der Befürworter auf die vielen Organspenden in Ländern mit diesem System führt in die Irre: Der Zusammenhang zwischen Widerspruchslösung und Spenderzahlen ist keineswegs kausal. In vielen Ländern hat die Einführung nicht zu höheren Zahlen geführt, sondern bessere Organisation. Gut möglich, dass im medizinethisch sensiblen Deutschland ein Übergriff des Staates auf das Selbstbestimmungsrecht die Spendebereitschaft letztlich eher gesenkt hätte. Ängste, Zweifel wären genährt worden.

Beide Entwürfe hatten somit nicht das Potenzial, die Organspenden in nennenswertem Umfang zu erhöhen. Vielmehr sind die richtigen Schritte dazu längst getan - mit der Neuregelung des Transplantationsgesetzes, die der Bundestag im April verabschiedet hat. Darin sind Strukturen verfügt, wie sie im Ausland nachweislich hilfreich waren, vor allem der Einsatz von Transplantationsbeauftragten in Kliniken und eine bessere finanzielle Ausstattung. Ärzte und Krankenhäuser sollten sich nun tatkräftig für eine gute Betreuung und Organisation einsetzen, dann wird es auch mehr Organspenden geben. Denn bisher beteiligen sich viel zu wenige Kliniken an dem für Patienten lebensrettenden Prozess. Und eines ist sicher: Mehr spendewillige Bürger helfen keinem Kranken etwas, wenn Ärzte sich nicht um die Umsetzung dieses Willens bemühen.

Ein wesentliches Problem aus medizinethischer Sicht bleibt damit aber ungelöst. Da auch in Zukunft oft kein erklärter Wille des potenziellen Spenders vorliegen wird, fällen meist die Angehörigen die Entscheidung über die Organentnahme. Das ist eine Zumutung für Hinterbliebene.

Noch stärker wiegt ein anderes Problem: Angehörige sind nicht immer Liebende. Wie sie wirklich zum Hirntoten stehen, ist offen. Die Ehefrau ist dem Hirntoten nicht unbedingt näher als sein bester Freund. Der Sohn ist der Mutter nicht immer vertraut. Daher wird die Macht der Angehörigen derzeit in vielen Bereichen der Sozialgesetzgebung zurückgedrängt. Dies muss auch für Entscheidungen über Hirntote gelten.

Wenn man es ernst meint mit der Medizinethik, sollten Organe nur dann entnommen werden, sofern sich der Hirntote zu Lebzeiten selbst dazu entschieden hat. Zunächst würde das wohl die Zahl der Organspenden noch senken. Aber es würde der Transplantationsmedizin einen höheren ethischen Standard verleihen. Das kann sich gerade in diesem so sensiblen wie philosophisch-weltanschaulich komplexen Bereich langfristig nur positiv auswirken. Die Organspende muss moralisch so integer sein wie irgendmöglich - gerade weil sie auf Altruismus und somit auf Vertrauen angewiesen ist. Womöglich gibt es am Ende tatsächlich auch mehr Spender.

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