Onlinezugangsgesetz 2.0:Digitale Verwaltung? Kann man bald einklagen

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Berliner warten vor dem Bürgeramt in der Sonnenallee in Berlin-Neukölln. (Foto: Gregor Fischer/dpa)

Bürger sollen künftig erstmals ein Recht darauf haben, Behördengänge online zu erledigen. Wie das aussehen soll und warum das neue Onlinezugangsgesetz dennoch so seine Schwächen hat.

Von Vivien Timmler, Berlin

Wenn ein Gesetz die "2.0" schon im Namen trägt, dann kann das zweierlei bedeuten: Die erste Fassung war einfach nicht gut genug. Oder auch das ist nur der Anfang und es folgen noch viele weitere Kapitel ein und derselben Sache. Ersteres ist im Fall des Onlinezugangsgesetzes (OZG) definitiv der Fall: Die erste Fassung ist auf ganzer Linie gescheitert. Deswegen nun die Neuauflage - in der Hoffnung, dass es die letzte bleibt.

Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben sich auf das sogenannte OZG 2.0 geeinigt, das am Mittwoch im Innenausschuss des Deutschen Bundestages verabschiedet werden soll. Es verpflichtet Bund und Länder, künftig alle Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. "Das Aufs-Amt-Gehen wollen wir vermeiden", sagt Innenpolitikerin Dunja Kreiser (SPD). Die Ampelparteien verankern in dem Gesetzentwurf gar ein Recht auf diese digitalen Leistungen: Vom Jahr 2028 an sollen sie beim Verwaltungsgericht eingeklagt werden können. Damit werde der Druck zur Umsetzung signifikant erhöht, sagt der digitalpolitische Sprecher der FDP Maximilian Funke-Kaiser. Schadenersatzansprüche gehen mit dem Klagerecht aber nicht einher.

Unterschriften auf Papier gehören bald der Vergangenheit an

Und auch wenn 2028 noch sehr nach Zukunftsmusik klingt: Der Plan ist durchaus ambitioniert. Denn bislang klappt das mit den digitalen Behördengängen in Deutschland nur mittelgut bis schlecht. Kaum ein Verwaltungsservice funktioniert wirklich online, die deutsche Bürokratie kostet viele Bürger viele Nerven. "Deutschland ist kein Digitalisierungsweltmeister, das wissen wir", sagt Innenpolitikerin und Digital-Expertin Misbah Khan (Grüne). Dieser Zustand sei jedoch nicht von heute auf morgen entstanden. "Wir als Ampel haben eine Großbaustelle geerbt." Khan macht dafür vor allem ein "blamables Desinteresse an der eigenen Verwaltung" der vergangenen Regierung verantwortlich. Diese habe "eine Vision erschaffen, ohne einen gangbaren Weg zum Ziel aufzuzeigen".

Der neue Gesetzentwurf versucht nun, einige Schritte auf dem Weg zu einer "bürgernahen Verwaltung" nachzuholen; zu leisten, was das 2017 in Kraft getretene OZG 1.0 nicht im Ansatz geschafft hat. Er sieht primär die Bereitstellung einheitlicher Standards und Schnittstellen für die Kommunen vor. Demnach soll künftig vorrangig Open-Source-Software eingesetzt werden. Zudem wollen die Ampelparteien ein Recht auf Verschlüsselung und ein sogenanntes Datenschutzcockpit einführen, anhand dessen sich die Zugriffe auf die persönlichen Daten nachvollziehen lassen.

Überdies wird die sogenannte "Schriftformerfordernis" abgeschafft. Bislang muss bei jedem Verwaltungsakt früher oder später eine Unterschrift auf Papier geleistet werden. Das gehört bald der Vergangenheit an. Sowieso soll die gesamte digitale Identifizierung vereinfacht werden: Bürgerinnen und Bürger sollen sich künftig nur noch einmal mit ihrem elektronischen Personalausweis identifizieren müssen, danach reicht eine Bestätigung durch biometrische Merkmale aus.

"In unserem täglichen Leben sind die allermeisten von uns gewohnt, sich beispielsweise mit Face-ID anzumelden und etwas wie das Onlinebanking zu erledigen", so Kreiser, "dahin kommen wir nun auch bei Behördenaufgaben." Und auch das Bezahlen von Verwaltungsleistungen soll endlich einfacher werden: Neben Girocard und Bargeld (was bei digitalen Behördengängen ohnehin schwierig ist) soll es künftig auch möglich sein, beim Amt per Kreditkarte, Paypal oder Apple Pay zu bezahlen.

"Wir sind an die Grenzen der Verfassung gegangen."

Klar ist jedoch auch: Was der Bund regelt, kommt nicht automatisch bei den Kommunen an. So betreffe das OZG 2.0 zwar unmittelbar Verwaltungsleistungen etwa der Bundesagentur für Arbeit, Bafög-Anträge und Auskünfte aus dem Punkteregister in Flensburg. Deutlich häufiger sei aber der Kontakt mit den Kommunalverwaltungen - und die fielen nun mal in die Zuständigkeit der Länder, womit man "keine einseitigen Vorschriften machen" könne, so der Bundestagsabgeordnete Robin Mesarosch (SPD). Der Bund könne noch so viel Vorarbeit leisten, umsetzen müssten es die Kommunen selbst.

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Als den einen großen Wurf möchten selbst die Verhandler das OZG 2.0 daher lieber nicht bezeichnen. Man dürfe nicht der Illusion erliegen, der neue Gesetzentwurf werde "jetzt die komplette Verwaltung digitalisieren", so Mesarosch. "Wir sind an die Grenzen der Verfassung gegangen", sagt er - man habe rausgeholt, was man rausholen könne.

Bleibt noch eine ganze Menge übrig: Bereits die erste Version OZG sah es vor, insgesamt 575 Behördenleistungen bis Ende 2022 online verfügbar zu machen. Tatsächlich digital zugänglich sind, Stand jetzt, gerade einmal 81 davon, weitere 96 sind immerhin teilweise online abrufbar. Experten befürchten, dass es erst einmal dabei bleiben könnte, zumindest bis 2028. Erst dann greift das Recht auf einen digitalen Zugang zum Staat - und kann eingeklagt werden.

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