Eine Obergrenze für Flüchtlinge gilt als K.-o.-Kriterium für die Jamaika-Koalition. Die CSU fordert die Einführung der Obergrenze ebenso entschlossen, wie die Grünen und die FDP sie ablehnen. Die Positionen sind so unverträglich, dass es Leute gibt, die (weil sie eine Regierungsbildung deswegen für ziemlich ausgeschlossen halten) schon im Artikel 63 Absatz 4 Grundgesetz nachlesen: Dort sind die Voraussetzungen für die Auflösung des neugewählten Bundestags und für Neuwahlen formuliert.
Das wäre ein gefährlicher Weg, das wäre die Via Mala für die Demokratie, mit unberechenbaren Risiken; das Wagnis sollte man vermeiden. Es gibt eine Lösung, die den Grünen und der FDP gewährt, was sie schon lange fordern - aber zugleich der CSU eine Obergrenze lässt.
Das geht so: Man einigt sich auf ein Einwanderungsgesetz, das im Anklang an das erste Gesetz dieser Art (und um der CSU entgegenzukommen) Zuwanderungsbegrenzungsgesetz II heißt.
Darin wird die Einwanderung nach einem Punktesystem geregelt - und hierfür wird eine Obergrenze eingeführt, die jährlich festgesetzt wird. Hohe Flüchtlingszahlen könnten sich so auswirken, dass die Einwanderungsobergrenze gesenkt wird; gegebenenfalls bis auf null. Gleichzeitig würde eine Schiene installiert, die in geeigneten Fällen vom Asyl- ins Einwanderungsverfahren führt.
So verbände sich in Jamaika Pragmatismus mit Praktikabilität.