Nordrhein-Westfalen:Opposition verklagt Wüst wegen Schuldenpolitik

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SPD und FDP werfen Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) vor, er mache Schulden, um seine "Kriegskasse" aufzufüllen. (Foto: Rolf Vennenbernd/DPA)

In NRW ziehen SPD und FDP gegen die schwarz-grüne Regierung vors Verfassungsgericht: Die Klage gilt den hohen Schulden - und zielt auf Ministerpräsident Hendrik Wüst.

Von Christian Wernicke, Düsseldorf

Nordrhein-Westfalens Opposition aus SPD und FDP zieht mit einer Klage gegen Haushaltspolitik und Neuverschuldung der schwarz-grünen Koalition vor Gericht. Der NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster soll prüfen, ob die seit Sommer vorigen Jahres amtierende Regierung in Düsseldorf die Rechte des Landtags verletzt und gegen die sogenannte "Schuldenbremse" des Grundgesetzes verstoßen hat.

Das Verfahren hat durchaus grundsätzliche Bedeutung: Juristisch soll der Fall klären, unter welchen Bedingungen ein Bundesland trotz "Schuldenbremse" neue Milliardenschulden aufnehmen darf. Zudem zielt die Opposition direkt auf Ministerpräsident Hendrik Wüst und dessen CDU, denen sie eine unsolide Haushaltspolitik vorwirft.

Schulden machen für Wahlversprechen?

Tatsächlich hatte NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk im Herbst vorigen Jahres mehrere Anläufe gebraucht, um auf eine befürchtete Wirtschaftskrise infolge von Russlands Angriffskrieg und auf die Zuflucht von mehr als 200.000 Ukrainerinnen an Rhein und Ruhr zu reagieren. In einem ersten Anlauf hatte Optendrenks Ministerium dazu sogar einen alten Corona-Fonds nutzen wollen, um 4,15 Milliarden Euro neue Kredite aufzunehmen. Dieses Manöver scheiterte am Einspruch des Landesrechnungshofs ebenso wie die Anlage eines Sondervermögens noch in 2022: Überraschend hohe Steuereinnahmen erlaubten es Mitte Dezember der Koalition aus CDU und Grünen nicht mehr, eine wirtschaftliche "Störungslage" zu behaupten.

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Kurz vor Weihnachten beschloss der Landtag dann ein fünf Milliarden schweres "Sondervermögen" für 2023. Zur Krisenbewältigung sollten etwa zusätzliche Ausgaben für Geflüchtete, aber auch gestiegene Heizkosten in Behörden, in Städten und Gemeinden oder auch Universitäten und Vereinen bezahlt werden. Die Opposition kritisiert jedoch, dass die Regierung auf diese Weise die Finanzierung von Wahlversprechen wie etwa eine höhere Besoldung von Grundschullehrern sicherstelle. FDP-Fraktionschef Henning Höne bemängelte am Montag zudem, aus dem Sondervermögen würden etwa Satellitentelefone fürs Kulturministerium oder ein Ausbau des allgemeinen Katastrophenschutzes bezahlt.

Der Bielefelder Rechtswissenschaftler Simon Kempny, der für SPD und FDP die Verfassungsklage geschrieben hat, sieht in diesem Vorgehen einen Verstoß gegen die Schuldenbremse des Grundgesetzes. Das sogenannte "Krisenbewältigungsgesetz" des Landes und die "außergewöhnliche Notsituation" in NRW seien nicht ausreichend begründet worden. Vielmehr habe die Regierung versucht, vorsorglich eine "Kriegskasse" für geplante Ausgaben anzulegen.

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