Neues Infektionsschutzgesetz:Maskenpflicht in Flug- und Fernverkehr

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Mäßigen und mahnen: Bundesjustizminister Marco Buschmann und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (vorne). (Foto: Florian Gaertner/Imago/Photothek)

Das Bundeskabinett hat sich auf Corona-Maßnahmen für den Herbst geeinigt. Neue Triage-Regeln bestimmen, welche Patienten bei Engpässen zuerst behandelt werden.

Von Oliver Klasen

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) haben erneut ihre Pläne für ein neues, vom 1. Oktober an gültiges Infektionsschutzgesetz verteidigt. Zuvor hatte das Bundeskabinett sie am Mittwochmorgen gebilligt.

Verglichen mit dem Entwurf, den die beiden Minister vor zwei Wochen vorgestellt hatten, ergeben sich einige Änderungen. So will die Regierung die Regeln für die Triage neu fassen, jenen Extremfall auf den Intensivstationen, wenn nicht alle Patienten sofort behandelt werden können. Das Bundesverfassungsgericht hatte vergangenen Dezember Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen angemahnt. Künftig ist die "aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit" das alleinige Kriterium. Lauterbach versicherte, dass er sich ungeachtet dessen dafür einsetzen werde, dass Engpässe auf den Intensivstationen "gar nicht erst entstehen. Wer ein Intensivbett benötigt, muss es bekommen - auch in der Pandemie."

Neu ist außerdem, dass im Fernverkehr der Bahn sowie in Verkehrsflugzeugen das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend wird. "Wenn schon eine Maske getragen werden muss, dann soll sie auch wirken", sagte Lauterbach. Gerade dieser Punkt dürfte zu Konflikten in der Ampelkoalition führen. In der FDP gibt es Forderungen, die Maskenpflicht in Verkehrsmitteln abzuschaffen beziehungsweise zu einer bloßen Empfehlung abzustufen. Verschärft worden ist die Debatte durch die Reise von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) nach Kanada. Auf Fotos waren die beiden Politiker im Flugzeug ohne Maske im Gespräch mit Journalisten zu sehen.

Während Lauterbach betont, dass alle Vorgaben eingehalten worden seien, weil sich alle Passagiere einem PCR-Test unterzogen hatten, äußert Buschmann Verständnis für die Kritik. Er finde es "politisch klüger, von solchen Ausnahmen, wenn sie denn bestehen, keinen Gebrauch zu machen". Unterschiede zwischen beiden Politikern gibt es auch im Hinblick auf die Erwartung, ob der Bundestag Änderungen an den Gesetzesplänen vornimmt. Während Buschmann das für möglich hält, hofft Lauterbach, dass es nicht so kommt.

Die zwei Stufen, auf denen die Länder im Herbst Corona-Maßnahmen anordnen können, nennt Lauterbach "ein gutes, moderates und maßvolles Konzept". Buschmann spricht von "Optionen, die die Länder ziehen können, aber nicht müssen". Auf der ersten Stufe ist eine Maskenpflicht in Innenräumen vorgesehen, mit verpflichtender Ausnahme für Getestete, und optionaler Ausnahme für frisch Geimpfte oder Genesene. Die zweite Schutzstufe würde erst bei einem dynamischen Infektionsgeschehen zünden. In dieser Stufe gilt die Maskenpflicht in Innenräumen grundsätzlich, ohne Ausnahmen. Darüber hinaus können die Länder Abstandsgebote sowie Personenobergrenzen in Innenräumen anordnen.

Weniger umstritten sind in der Koalition und unter den Ländern die Corona-Maßnahmen in Kliniken und Pflegeheimen. Hier ist eine Maskenpflicht ohne Ausnahmen und eine Testpflicht für Beschäftigte und Besucher vorgesehen, von der allenfalls frisch Geimpfte und Genesene ausgenommen sind. Einigkeit herrscht auch darüber, dass Schulschließungen und weitreichende Shutdowns wie in den ersten beiden Pandemie-Wellen ausgeschlossen sind.

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