Fall Nawalny:Warum es in Deutschland vorerst keine strafrechtlichen Schritte gibt

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Es geht ihm besser: Kremlkritiker Alexej Nawalny posiert mit seiner Frau Julia. (Foto: Navalny/Instagram/AP)

Mit enormem Aufwand hat die Bundesregierung Beweise für eine Vergiftung des russischen Oppositionellen Nawalny gesichert. Doch Experten sagen, Deutschland könne und dürfe sich nicht zum Weltpolizisten aufschwingen.

Von Georg Mascolo und Ronen Steinke, Berlin

Der Gesundheitszustand des derzeit prominentesten Patienten in einem deutschen Krankenhaus, Alexej Anatoljewitsch Nawalny, bessert sich von Tag zu Tag. Sechs medizinische Bulletins hat die ihn behandelnde Universitätsklinik Charité veröffentlicht, seit ihn ein Spezialflieger am 22. August aus Omsk in Russland nach Berlin brachte. Sie dokumentieren, wie sich der zunächst in Lebensgefahr schwebende russische Oppositionspolitiker erholt, zuletzt meldete sich Nawalny selbst per Instagram: "Jetzt bin ich ein Kerl, bei dem Beine zittern, wenn er die Treppen läuft," schrieb er zu einem Bild, das ihn auf einer Krankenhaustreppe zeigt.

Gerettet, davon ist die Bundesregierung überzeugt, wurde sein Leben nicht allein von deutschen Ärzten. Dass er im Notfallkrankenhaus Nr. 1 in Omsk sofort den Wirkstoff Atropin verabreicht bekam, trug auch wesentlich dazu bei. Und vor allem, dass die Piloten des Flugzeuges, in dem sich der vergiftete Nawalny schreiend wand, zur sofortigen Notlandung entschieden.

Dafür, dass Nawalny zum Opfer eines Verbrechens geworden ist, hat die Bundesregierung von Beginn an mit enormem Aufwand Beweise gesichert. Daran, dass "es der Versuch einer geradezu öffentlichen Hinrichtung war", wie ein hochrangiger, mit dem Fall befasster Beamter sagt, sollte kein Zweifel bleiben. So läuft es aber auf eine Frage zu: Was tut man jetzt mit diesen Beweisen? Wann beginnen strafrechtliche Schritte gegen die Täter?

Die deutsche Justiz hat in anderen, Russland betreffenden Fällen wegen Staatsterrorismus oder auch wegen Hackerattacken nach längeren Ermittlungen jüngst scharfe Anklagen oder sogar einen Haftbefehl verfasst. Im Fall Nawalny ist dies bislang anders.

Eine filmreife Geheimaktion

Die Ermittlungen sind anfangs mit einer Intensität geführt worden, von der Staatsanwälte oft nur träumen können. Zunächst untersuchte das Institut für Pharmazie und Toxikologie der Bundeswehr in München die Sache und wies Spuren einer neuartigen und sehr schwer zu entdeckenden Variante des Nervenkampfstoffs Nowitschok nach. In München arbeiten Bundeswehrärzte, die diese Kampfstoffgruppe kennen, seit der BND in den 1990er-Jahren eine Probe beschaffte, versteckt in einer Pralinenschachtel. Zwei weitere Speziallabore in Schweden und Frankreich haben die Ergebnisse bestätigt.

In einer Geheimaktion waren deren Experten am ersten Septemberwochenende auf dem militärischen Teil des Flughafens Tegel gelandet und waren, begleitet von Bundeswehr und Bundeskriminalamt, in die Charité gebracht worden. Bereits in den ersten Tagen nach Nawalnys Ankunft hatte sich die Bundesregierung zu dieser zusätzlichen Absicherung entschieden, weil man mit harten Dementis und auch Desinformation der russischen Seite rechnete. Genau so ist es gekommen. Von "Hysterie" und völlig unbegründeten Anschuldigungen spricht Russlands Außenminister Sergej Lawrow. Und der Chef der Auslandsaufklärung SWR erklärte: "Es gab keine Anzeichen für Giftstoffe in seinem Organismus vor dem Abflug nach Berlin." An die deutsche Seite gebe es "viele Fragen".

Auf der Intensivstation kam es so zu einem filmreifen Schauspiel. Nacheinander erschienen Schweden und Franzosen, unter ihrer Aufsicht entnahmen Ärzte Nawalny Blutproben. Das ganze wiederholte sich ein drittes Mal für die am selben Wochenende ebenfalls angereisten Experten der Organisation für das Verbot von Chemiewaffen, OPCW. Auch sie verließen Berlin mit der Probe. Damit sie nicht mit dem Auto die Rückreise nach Den Haag antreten mussten, stellte ihnen die Bundesregierung einen Hubschrauber.

Noch bevor Kanzlerin Angela Merkel auch nur das Ergebnis der ersten, der deutschen Untersuchung öffentlich machte, war von der Bundesregierung auch bereits der Generalbundesanwalt in Karlsruhe eingeschaltet worden. Die Juristen wurden gebeten zu klären, ob und wer in Deutschland eine Ermittlung gegen die Täter überhaupt übernehmen könnte. Spezialisten beugten sich über den Fall, die in den vergangenen Jahren unangenehm viele Erfahrungen mit schmutzigen Operationen Russlands sammeln mussten.

Würde Nawalny in Deutschland sterben, wären Ermittlungen wohl möglich

Doch sie winkten ab: Da dies kein Kriegsverbrechen sei, könne und dürfe Deutschland sich nicht zum Weltpolizisten aufschwingen und sich auf die sogenannte universelle Zuständigkeit nach dem Völkerstrafgesetzbuch berufen. Man brauche stattdessen einen eigenen, deutschen Anknüpfungspunkt. Schwierig, wenn der Tatort doch in Russland liegt. Das sei der gravierende Unterschied etwa zum Fall Skripal, auf britischem Boden, mit britischen Opfern.

Auch das Bundesjustizministerium und die Berliner Landesjustiz wurden eingeschaltet - und die Auffassung war einhellig: Würde Nawalny in Deutschland sterben, seien Ermittlungen möglich. Es klingt makaber, aber dann ereignete sich zumindest der letzte Akt des Verbrechens auf deutschem Boden, der "Erfolg", wie es in Paragraf 9 des Strafgesetzbuchs heißt. Auch wenn Nawalnys Gesundheitszustand sich erheblich verschlechtern würde, könnte die deutsche Justiz sich einschalten. In einer anderen Frage herrschte ebenfalls Einigkeit: Zuständig wäre dann nicht Karlsruhe, sondern die Staatsanwaltschaft Berlin.

Einen Weg, diesen Fall anzupacken, sieht dagegen der Kölner Rechtsanwalt Nikolaos Gazeas, der viel Erfahrung im internationalen Strafrecht hat, durchaus. "Das Gift hat auch in Deutschland seine schädigende Wirkung getan. So könnte man auch Deutschland als Tatort betrachten." Und der Grünen-Politiker und Geheimdienstkontrolleur Konstantin von Notz mahnt, zur Aufklärung "kann und muss auch die deutsche Justiz ihren Teil beitragen". Am Wochenende brachte der CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen die Idee einer politischen Untersuchung durch die Vereinten Nationen als Alternative ins Spiel.

Weltweit gibt es nur in Russland ein Strafverfahren im Fall Nawalny

Selbst in der Bundesregierung gibt es Stimmen, die sich strafrechtliche Ermittlungen wünschen würden. Je gravierender der Vorwurf, umso wichtiger sei größtmögliche Transparenz bei der Aufklärung, argumentieren sie. Bislang aber setzt sich die Betrachtung durch, dass Russland doch jedes Ergebnis ohnehin nicht akzeptieren würde. Zudem müsse man dann offenlegen, über welche Analyse- und Nachweismethoden die westlichen Labore verfügen, um noch raffinierteste und kleinste Mengen von Gift nachzuweisen. Das mache es dann wiederum einfacher, sie noch einmal weiterzuentwickeln, bis sie überhaupt nicht mehr feststellbar seien. Auch das Risiko, dass die Formel in die falschen Hände falle, bestehe. Bisher hat sich diese militärische und nachrichtendienstliche Logik gegen die juristische durchgesetzt.

So bleibt vorerst ein anderer Staat mit seinem Strafverfahren im Fall Nawalny weltweit alleine: Es ist ausgerechnet Russland selbst. Die Generalstaatsanwaltschaft in Moskau hat am 27. August und am 14. September zwei Rechtshilfeersuchen nach Berlin übermittelt, man bittet die fleißigen deutschen Beweissammler, die "Untersuchungsabteilung der Transportpolizei in Tomsk" zu unterstützen. Im ersten Antrag bitten die Russen um Blutproben Nawalnys und die Vernehmung seiner deutschen Ärzte. Im zweiten wollen sie zudem Nawalny selbst durch Ermittlungsbeamte vernehmen lassen. Ob die Deutschen am Ende auf diese Weise Russland unterstützen, entscheidet nicht die Berliner Generalstaatsanwaltschaft allein - das Auswärtige Amt müsste zustimmen. Ebenso übrigens auch Nawalny selbst.

Den russischen Botschafter jedenfalls hat das Auswärtige Amt schon kühl beschieden, man gebe keine Proben heraus. Im Krankenhaus in Omsk und an anderen Orten in Russland gebe es ja schließlich mehr als genug Proben. Was Berlin aber schnell veröffentlichen will, ist jedenfalls das bald vorliegende Ergebnis der internationalen Chemiewaffen-Kontrolleure, des OPCW.

© SZ vom 22.09.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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