Namensänderungen:Anders, doppelt, kürzer

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Wer kriegt welchen Namen? Ein Paar bei der standesamtlichen Trauung. (Foto: Silas Stein/Imago)

Das Bundeskabinett verabschiedet einen Reformentwurf, der es Bürgern deutlich erleichtert, ihren Nachnamen zu ändern.

Erwachsene Bürgerinnen und Bürger sollen in Deutschland künftig einmalig über den eigenen Nachnamen entscheiden können. Das sieht ein am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeter Gesetzentwurf zur Reform des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts vor.

Demnach ist es volljährigen Personen erlaubt, statt des erhaltenen Namens des einen Elternteils künftig den Namen des anderen zu führen. Einen Doppelnamen aus beiden elterlichen Namen zu bestimmen, soll ebenfalls möglich sein. Umgekehrt einen Doppelnamen, den man von seinen Eltern erhalten hat, zu kürzen, soll ebenfalls erlaubt werden.

Auch Eheleute sollen mehr Optionen bei der Namenswahl erhalten. So sollen sie einen Doppelnamen zum gemeinsamen Ehenamen bestimmen können, der sich aus ihren beiden Familiennamen zusammensetzt. Auch für minderjährige Kinder aus geschiedener Ehe wird es einfacher, den Ehenamen ohne komplizierten Verwaltungsakt abzulegen. Stiefkinder sollen eine Änderung ihres Namens einfacher rückgängig machen können, wenn die Ehe des leiblichen Elternteils mit dem Stiefelternpartner endet, oder die Kinder nicht mehr in einem Haushalt mit der Stieffamilie leben. Ferner hebt der Gesetzentwurf den Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption auf. Betroffene sollen dabei auch eine Kombination aus dem bisherigen und dem Namen der annehmenden Person wählen können.

Buschmann verspricht Abschied von "überholten Rollenvorstellungen"

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) begründete die Reform mit "überholten Rollenvorstellungen, unlogischen Regeln, bürokratischen Verfahren". Die Reform sei "der stimmige Auftakt für unsere Modernisierung des Familienrechts", kündigte der Minister an. "Ich bin überzeugt, dass auch der Deutsche Bundestag unsere Pläne unterstützen wird: Denn das neue Namensrecht schafft neue Freiheiten - und nimmt niemandem etwas weg", sagte Buschmann.

Das Justizministerium will ferner die Rechte anerkannter nationaler Minderheiten in Deutschland im Namensrecht stärken, wie der Friesen und Dänen. Die Friesen kennen etwa die Tradition, Kindern einen vom Vornamen eines Elternteils abgeleiteten Geburtsnamen zu erteilen - etwa "Jansen", wenn der Vorname des Vaters "Jan" lautet. Künftig soll sich der Nachname auch von der Mutter ableiten können. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen zudem geschlechtsangepasste Formen des Geburts- und Ehenamens ermöglicht werden. Gemäß der sorbischen Tradition wäre etwa "Kralowa" in Abwandlung von "Kral" möglich.

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Von Ronen Steinke

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