Potsdam:Hebammen sollen mehr über Genitalverstümmelung wissen

In Brandenburg sollen Ärzte und medizinisches Personal künftig noch besser über Genitalverstümmelungen von Frauen und Mädchen und den Umgang damit informiert...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Potsdam (dpa/bb) - In Brandenburg sollen Ärzte und medizinisches Personal künftig noch besser über Genitalverstümmelungen von Frauen und Mädchen und den Umgang damit informiert werden. Grundlage sei ein Leitfaden für Hebammen, der bereits im vergangenen Jahr zu diesem Thema erarbeitet wurde, wie das Gesundheitsministerium am Samstag mitteilte. Der Ratgeber vermittelt demnach Grundlagenwissen und praktische Empfehlungen für Geburtshelferinnen. Auch eine Übersicht für Hilfsangebote sei erarbeitet worden, hieß es zum Internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung am Sonntag (6.2.).

Genitalverstümmelung präge das Leben der betroffenen Frauen und Mädchen lange über die traumatische und schmerzhafte Erfahrung hinaus, erläuterte das Ministerium. Folgen könnten physische Beschwerden, Infektionen und Komplikationen bei Geburten sein. Die psychologischen Auswirkungen bestimmten nicht selten das ganze Leben.

Die Integrationsbeauftragte des Landes, Doris Lemmermeier, wies darauf hin, dass weibliche Genitalverstümmelung in Brandenburg noch ein Tabuthema sei. Um dies zu ändern, seien Angebote zur Weiterbildung und Sensibilisierung zu diesem Thema entscheidend.

Bei der Erarbeitung des Leitfadens für Hebammen seien auch Lücken deutlich geworden, berichtete die Landesgleichstellungsbeauftragte, Manuela Dörnenburg. In der Fläche fehle es oft noch an Angeboten. Betroffene Frauen und Mädchen lebten nicht nur in Städten.

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums gibt es in Brandenburg noch keine validen Daten darüber, wie viele Frauen und Mädchen diesen Eingriff über sich ergehen lassen mussten und wie viele gefährdet sind. Viele Eingriffe finden dem Ministerium zufolge in den Herkunftsländern von Menschen mit Migrationshintergrund statt. Ein Schutzbrief der Bundesregierung solle darüber informieren, dass solch ein Eingriff hierzulande strafbar sei.

© dpa-infocom, dpa:220205-99-987864/2

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: