München:Füracker: Neue Grundsteuer erfordert mehr Finanzbeamte

München (dpa/lby) - Die Umsetzung der neuen Grundsteuer erfordert aus Sicht von Finanzminister Albert Füracker eine noch nicht absehbare Zahl neuer Finanzbeamter. "Entscheidend wird am Ende die konkrete Ausgestaltung der Grundsteuer sein und unter anderem auch die Frage, wie mit dem Sonderbereich der Land- und Forstwirtschaft umgegangen wird", sagte der CSU-Politiker der Mediengruppe "Straubinger Tagblatt"/"Landshuter Zeitung" (Samstag). Auch wenn Bayern wegen der Länderöffnungsklausel eine eigene Reform umsetzen könne, und nicht das Modell des Bundes übernehmen muss, werde es dem Freistaat "nicht möglich sein, die Berechnungsgrundlagen für sechs Millionen Grundstücke neu zu erfassen und zu bestimmen ohne zusätzliches Personal dafür einzusetzen".

Direkt aus dem dpa-Newskanal

München (dpa/lby) - Die Umsetzung der neuen Grundsteuer erfordert aus Sicht von Finanzminister Albert Füracker eine noch nicht absehbare Zahl neuer Finanzbeamter. „Entscheidend wird am Ende die konkrete Ausgestaltung der Grundsteuer sein und unter anderem auch die Frage, wie mit dem Sonderbereich der Land- und Forstwirtschaft umgegangen wird“, sagte der CSU-Politiker der Mediengruppe „Straubinger Tagblatt“/Landshuter Zeitung (Samstag). Auch wenn Bayern wegen der Länderöffnungsklausel eine eigene Reform umsetzen könne, und nicht das Modell des Bundes übernehmen muss, werde es dem Freistaat „nicht möglich sein, die Berechnungsgrundlagen für sechs Millionen Grundstücke neu zu erfassen und zu bestimmen ohne zusätzliches Personal dafür einzusetzen“.

Füracker betonte aber, dass die Zahl der zusätzlichen Beamten nach vorläufigen Schätzungen deutlich geringer sein werde, als es das wertabhängige Modell des Bundes erfordert hätte. Füracker hatte hier immer wieder erklärt, dass etwa 2500 neue Beamte notwendig seien.

Bund und Länder hatten sich vor einigen Wochen nach einem langen Streit auf eine vom Bundesverfassungsgericht geforderte Reform der Grundsteuer geeinigt. Das Bundes-Modell sieht eine Berücksichtigung des Immobilienwertes bei der Steuerberechnung vor. Bayern kann aber wegen einer Länderöffnungsklausel davon abweichen und ein eigenes Grundsteuermodell umsetzen, welches sich nur nach der Größe richtet.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: