Kommunen - Frankfurt am Main:Richter verbieten erneut Sonntagsöffnung in Frankfurt

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Im Streit um das Einkaufen an Sonntagen haben Kommunen und Einzelhandel erneut eine Niederlage vor Gericht kassiert. Das Frankfurter Verwaltungsgericht erließ auf Eilantrag der Gewerkschaft Verdi und des Diözesanverbandes Limburg ein Verbot der Ladenöffnung in der Innenstadt anlässlich von drei anstehenden großen Festen und Messen. Die Stadt will das nicht einfach hinnehmen.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Im Streit um das Einkaufen an Sonntagen haben Kommunen und Einzelhandel erneut eine Niederlage vor Gericht kassiert. Das Frankfurter Verwaltungsgericht erließ auf Eilantrag der Gewerkschaft Verdi und des Diözesanverbandes Limburg ein Verbot der Ladenöffnung in der Innenstadt anlässlich von drei anstehenden großen Festen und Messen. Die Stadt will das nicht einfach hinnehmen.

Es gebe keinen besonderen thematischen und räumlichen Bezug der geplanten Öffnungen zu den drei Events, begründete das Gericht seine Entscheidung. Das Sonntagsverbot bezieht sich auf das Museumsuferfest am 27. August, die Internationale Automobilausstellung (IAA) am 24. September und die Frankfurter Buchmesse am 15. Oktober. Das Gericht ließ Beschwerde gegen die Beschlüsse beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel zu.

Frankfurts Wirtschaftsdezernent Markus Frank (CDU) kündigte an, Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen zu wollen. Es sei allein im Sinne der Rechtssicherheit fahrlässig, die gegebenen Rechtsmittel nicht voll auszuschöpfen. Wenn es in Frankfurt nicht gelänge, verkaufsoffene Sonntage durchzuführen, sei das "ein trauriges Signal" für den Einzelhandel, der sich gegen viele Internetanbieter, die an 365 Tagen rund um die Uhr geöffnet haben, behaupten müsse.

Das hessische Ladenöffnungsgesetz erlaubt grundsätzlich jährlich bis zu vier verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage. Gemeinden können diese aus Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen genehmigen.

Bundesverwaltungsgericht und VGH haben dies jedoch zuletzt eingegrenzt. Es müsse einen engen Zusammenhang zwischen den Anlässen und der Ladenöffnung geben, verlangten sie. Bereits im vergangenen Jahr wurden in Hessen reihenweise Sonntagsöffnungen von Gerichten gekippt, unter anderem auch zur Frankfurter Buchmesse.

Hessens Einzelhandelsverband hat die schwarz-grüne Landesregierung deshalb aufgefordert, die "Anlassbezogenheit" im Gesetz ganz zu streichen. Dafür sieht der zuständige Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) jedoch keinen Anlass.

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