Klimaklagen:Gemeinsam seid ihr stark

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"Hauptpflicht": Nach Auffassung des Menschenrechtsgerichtshofs sind scharfe Maßnahmen zum Klimaschutz jetzt zwingend - außer Kontrolle geratener Waldbrand auf Euböa im Sommer 2021. (Foto: Konstantinos Tsakalidis/Bloomberg)

Das Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs zum Klimaschutz ist eine kleine Sensation: Jeder hat ein Grundrecht darauf, vom Staat den Schutz vor den Folgen des Klimawandels zu erwarten. Aber nicht jeder Einzelne kann das einklagen. Das geht nur, wenn sich Betroffene zusammentun.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Man wusste bis zuletzt nicht, wie groß die Antwort ausfallen würde, aber dass hier große Fragen verhandelt wurden, daran hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte keinen Zweifel gelassen. Wie sollte ein Gerichtshof, eher ausgelegt auf die Verteidigung individueller Rechte, ein globales Problem wie den Klimawandel angehen? Wie sollte er die von Hitze- oder Flutwellen bedrohten Kläger vor den Defiziten einer Klimapolitik bewahren, ohne selbst zum politischen Akteur zu werden? Das Gericht priorisierte drei Klimaklagen aus Portugal, Frankreich und der Schweiz, es brachte sie gar vor die Große Kammer. Eine kühle Klageabweisung schien da bereits undenkbar zu sein. Und doch hatten die Fragen der Richter in den beiden Verhandlungen im vergangenen Jahr gezeigt: Da rang ein Gericht mit sich selbst.

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