Die Russland-Nähe von Altkanzler Gerhard Schröder hat weiter keine Parteistrafe der SPD zur Folge. Das teilt die Schiedskommission der SPD des Bezirks Hannover mit. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.
Es lasse sich "nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen", dass Schröder gegen Statuten, Grundsätze oder die Parteiordnung verstoßen oder sich einer ehrlosen Handlung schuldig gemacht habe, heißt es in dem Beschluss. "Möglicherweise haben deutsche Spitzenpolitiker die Gefahren einer Abhängigkeit von russischen Energielieferungen in den vergangenen 25 Jahren falsch eingeschätzt." Das betreffe aber auch andere Politiker der SPD und anderer Parteien. Schröder eine solche Fehleinschätzung vorzuwerfen, führe demnach zu weit.
Landesverbände zeigen sich enttäuscht von der Entscheidung
Sieben Landesverbände hatten in der zweiten Instanz Anträge auf einen Parteiausschluss Schröders gestellt, nachdem bereits Anträge von 17 SPD-Verbänden in der ersten Instanz zurückgewiesen wurden.
In einer gemeinsamen Erklärung zeigten sich die Landesverbände aus Berlin, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Sachsen enttäuscht von der Entscheidung. Man sei weiter davon überzeugt, dass Schröders Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin, seine Tätigkeit für russische Staatsunternehmen "sowie seine mangelnde Distanzierung von Putins völkerrechtswidrigem Angriffskrieg gegen die Ukraine nicht mit sozialdemokratischen Grundwerten vereinbar sind".
Nach seiner politischen Laufbahn trat Altkanzler Schröder als Lobbyist für Putin sowie in verschiedenen Funktionen in russischen Unternehmen auf. Beim russischen Ölunternehmen Rosneft war Schröder jahrelang Chef des Aufsichtsrates, bei der Nord Stream 2 AG ist er Verwaltungsratspräsident. Mit Putin verbindet ihn laut eigener Aussage eine Freundschaft, mehrfach verteidigte er dessen Politik, etwa die völkerrechtswidrige Annexion der Krim. Auch die Invasion der Ukraine verurteilte Schröder zunächst nur halbherzig: Es seien auf "beiden Seiten" Fehler gemacht worden, schrieb er am Tag des russischen Einmarschs auf dem Portal Linkedin.
Damit ist der Fall allerdings noch nicht abgeschlossen. Die SPD-Gliederungen, die die Berufung beantragt hatten, könnten nun noch die SPD-Bundesschiedskommission anrufen. Allerdings gilt es als eher unwahrscheinlich, dass eine weitere Berufung nach zwei Freisprüchen in den ersten Instanzen zugelassen würde. Die Landesverbände kündigten an, über weitere Schritte beraten zu wollen.