Innere Sicherheit:Innenminister Seehofer verbietet zwei PKK-nahe Vereinigungen

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Polizeibeamte stehen vor einem Haus in Neuss. Nach dem Verbot von zwei PKK-Vereinigungen wurde unter anderem in Nordrhein-Westfalen Material beschlagnahmt. (Foto: David Young)

Berlin (dpa) - Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat zwei kurdische Vereinigungen verboten, die als Teilorganisationen der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gelten.

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Berlin (dpa) - Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat zwei kurdische Vereinigungen verboten, die als Teilorganisationen der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gelten.

Wie das Bundesinnenministerium am Dienstag mitteilte, richtet sich das Verbot gegen die „Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH“ sowie die „MIR Multimedia GmbH“.

Beide haben ihren Sitz im nordrhein-westfälischen Neuss, wo die Polizei am Morgen Büroräume durchsuchte sowie Propagandamaterial und drei Fahrzeuge beschlagnahmte. In Hannover wurde die Polizei wegen der Leasing-Verträge für zwei dieser Autos bei einer Bank vorstellig. Die PKK ist in Deutschland seit 1993 verboten.

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hat Deutschland wiederholt aufgefordert, einen entschlosseneren Kampf gegen die PKK zu führen, die in der Türkei und in der EU als Terrororganisation gilt.

Seehofer sagte laut Mitteilung seines Ministeriums: „Gerade weil die PKK trotz des Verbots in Deutschland weiterhin aktiv ist, ist es notwendig und geboten, die PKK in ihre Schranken zu weisen und die Einhaltung der Rechtsordnung sicher zu stellen.“

Das Ministerium teilte weiter mit, nach einer früheren Durchsuchung der Geschäftsräume habe sich der Verdacht bestätigt, dass der Geschäftsbetrieb beider Vereinigungen allein der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK diene. Unter dem Tarnmantel als Verlagsbetriebe kämen sämtliche betriebswirtschaftlichen Aktivitäten ausschließlich der PKK zugute. „Mit ihrem wirtschaftlichen Ertrag werden die Aktionsmöglichkeiten der Terrororganisation in Deutschland und Europa nachhaltig gestärkt. Damit werden die Wirkungen des PKK-Verbots systematisch ausgehöhlt.“

Nach Angaben der nordrhein-westfälischen Polizei waren rund 60 Beamte an der Durchsuchung der Büroräume in Neuss beteiligt. Festnahmen gab es nicht. Nach Angaben aus Sicherheitskreisen leistete niemand Widerstand. Laut Innenministerium wurde auch das Inventar eines Lagers im belgischen Opglabbeek eingezogen. An den Staat könnte auch das Grundstück fallen, das in Neuss für die Aktivitäten der Vereinigungen erworben worden war.

Der kurdische Dachverband NAV-DEM (Demokratisches Kurdisches Gesellschaftszentrum Deutschlands) verurteilte die nun ausgesprochenen Verbote. Der Vorsitzende Tahir Köcer erklärte, der türkische Staat versuche die kurdische Identität auszulöschen. Mit dem Verbot des Verlages und des Musikvertriebs habe sich die Bundesregierung nun für eine „Fortsetzung dieser menschenverachtenden Politik auf deutschem Boden entschieden“. Nach Angaben des Verbandes waren bei den Durchsuchungen am 8. März 2018 tausende Bücher beschlagnahmt worden.

Der deutsch-türkische Abgeordnete und Erdogan-Berater Mustafa Yeneroglu sagte der Deutschen Presse-Agentur, das Verbot sei „überfällig und begrüßenswert“. Es sei lange bekannt, dass die Vereinigungen „Teil der PKK-Struktur in Deutschland“ gewesen seien. Yeneroglu forderte zudem ein Verbot von weiteren PKK-Ersatzorganisationen in Deutschland. In diesem Zusammenhang nannte er unter anderem den Dachverband NAV-DEM.

Die PKK ist in Deutschland nach Angaben des Bundesinnenministeriums mit etwa 14 500 Anhängern die „mit Abstand mitgliederstärkste extremistische Ausländerorganisation“. Sie nutze Deutschland als „Raum des Rückzugs, der Refinanzierung und Rekrutierung“. Die Strafverfolgungsbehörden der Länder haben demnach seit 2004 „in einer sehr hohen vierstelligen Zahl“ strafrechtliche Ermittlungsverfahren mit PKK-Bezug eingeleitet.

Der Generalbundesanwalt (GBA) hat den Angaben zufolge in bislang 180 Verfahren mit diesem Bezug ermittelt. Auf Anklage des GBA seien seit 1992 durch die Oberlandesgerichte mehr als 70 Urteile gegen Funktionsträger der PKK in Deutschland ergangen, mit denen mehr als 90 Angeklagte verurteilt wurden. Darüber hinaus hätten die Behörden von Bund und Ländern seit 1993 weitere 52 der PKK zuzurechnende Organisationen verboten, teilte das Ministerium mit. 2008 hatte das Bundesinnenministerium den PKK-Fernsehsender Roj-TV mit einem Betätigungsverbot für Deutschland belegt.

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