Prozess um Naziparole:Was darf Höcke?

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Björn Höcke (Mitte) schweigt am ersten Verhandlungstag im Landgericht Halle zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. (Foto: Fabrizio Bensch/dpa)

Thüringens AfD-Chef steht in Halle vor Gericht, weil er eine Wahlkampfrede mit einer SA-Parole beendete. Seine Verteidiger scheitern am ersten Prozesstag mit einer Reihe von Anträgen.

Von Johannes Bauer und Iris Mayer, Halle (Saale)

Als Björn Uwe Höcke am Donnerstagmorgen den Verhandlungssaal X.01 im Justizzentrum in Halle (Saale) betritt, unter dem linken Arm einen blauen Aktenordner und einen dicken Band mit dem Titel "Weltgeschichte im Aufriß", da herrscht draußen schon wieder Ruhe. Höcke hatte seine Anhänger öffentlich aufgerufen, zur Unterstützung nach Halle zu reisen. Tatsächlich aber demonstrieren mehrere Hundert Menschen, die das Bündnis "Halle gegen rechts" zusammengetrommelt hat. Sie rufen "Es gibt kein Recht auf Nazi-Propaganda" und halten Transparente hoch, auf denen steht "AfD stoppen" oder "Björn Höcke ist ein Nazi".

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