Hassrede:Hetze fällt nicht unters Larifari-Recht

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Renate Künast, deren Klage gegen einen Online-Hetzer zunächst am Berliner Landesgericht abgewiesen, dann aber doch noch in Teilen stattgegeben wurde. (Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)

Nicht einmal brutale Beleidigungen gegen Politiker werden von der Justiz strafrechtlich angemessen verfolgt. Das Bundesverfassungsgericht sollte korrigieren, mit einer Leitentscheidung.

Kolumne von Heribert Prantl

Das Strafrecht ist eine ernste Sache. Die Verfolgung der im Strafgesetzbuch aufgeführten Straftaten geschieht mit Akkuratesse, die Auslegung der Paragrafen auch. Es gibt eine Ausnahme: die Beleidigung.

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