Windenergie:Habeck plant, Sonderregeln auszuhebeln

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Um den Ausbau der Windkraft zu beschleunigen, will der Bundeswirtschaftsminister gesetzlich gegen regionale Beschränkungen wie in Bayern vorgehen und Genehmigungen erleichtern.

Von Michael Bauchmüller, Oliver Klasen und Johann Osel, München/Amman

Die Bundesregierung hat ihre Pläne zum raschen Ausbau der Windkraft konkretisiert. Zwei Prozent der Fläche Deutschlands, so steht es im Koalitionsvertrag, sollen künftig für Windenergie zur Verfügung stehen. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ist dafür offenbar auch bereit, Widerstände zu brechen.

Die Pläne sehen vor, dass in einzelnen Bundesländern bestehende Regelungen für den Abstand von Windrädern zu Wohnsiedlungen hinfällig sind, wenn Ausbauziele nicht eingehalten werden. Noch im Juni soll der Entwurf für das sogenannte Windflächenbedarfsgesetz im Kabinett beraten und dann in den Bundestag eingebracht werden, heißt es aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums.

Derzeit sind nur etwa 0,8 Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen, tatsächlich mit Windrädern bebaut sind sogar nur 0,5 Prozent. Dieser Anteil muss erheblich steigen, wenn Deutschland seine Klimaziele erfüllen will. Im Gesetz soll nun festgelegt werden, dass bis zum Jahr 2026 im Bundesschnitt 1,4 Prozent und bis 2032 zwei Prozent erreicht werden. Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen müssen bis 2026 einen Anteil von 1,1 Prozent ihrer Fläche für Windräder ausweisen und sechs Jahre später 1,8 Prozent. Norddeutsche Länder, in denen der Wind stärker weht, wie etwa Mecklenburg-Vorpommern, müssen einen größeren Anteil bereithalten, Stadtstaaten wie Bremen, Berlin und Hamburg einen geringeren Anteil.

"Wir teilen das regional fair auf", sagte Habeck am Rande einer Energiekonferenz in Jordanien. Örtliche Gegebenheiten und die unterschiedlichen Windverhältnisse würden berücksichtigt. Gleichzeitig gelte es, Hürden aus dem Weg zu räumen. "Eine Verhinderungsplanung ist natürlich nicht akzeptabel", sagte Habeck.

Habecks Pläne könnten das faktische Aus für Sonderwege wie die in Bayern gültige 10-H-Regel bedeuten. Sie sieht vor, dass der Abstand eines Windrades zur nächsten Wohnbebauung mindestens das Zehnfache der Höhe des Windrades betragen muss. Da moderne Windräder leicht eine Höhe von 200 Metern erreichen, ist der Ausbau der Windenergie in den vergangenen Jahren in Bayern praktisch zum Stillstand gekommen. Die Regierung aus CSU und Freien Wählern in Bayern hat kürzlich zwar Ausnahmen beschlossen, die 10-H-Regel aber im Grundsatz nicht angetastet.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) reagierte entspannt: "Damit können wir umgehen", sagte er. "Unsere ohnehin geplanten Lockerungen der 10-H-Regel bringen sogar mehr Potenzial für Windkraft, als es die Bundesvorgabe vorsieht." Bauminister Christian Bernreiter (CSU) sprach dagegen von einer "Mogelpackung" sowie von "perfider Gesetzestechnik und brachialer Sanktionsmechanik".

Außerdem will die Regierung Bau- und Genehmigungsprozesse beschleunigen und Vorgaben für den Schutz von Greifvögeln, die mit den Rotorblättern kollidieren können, lockern. Das soll Widerstände gegen neue Windräder verringern. Da das neue Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist, können die Länder es nicht blockieren. Nur ein Ausweg bleibt ihnen: Sie können bis Juni 2023 untereinander vereinbaren, dass sie ihr Ziel in einem anderen Bundesland erreichen. Es wären also Deals denkbar, mit deren Hilfe sich etwa die bayerische Staatsregierung Windräder in Schleswig-Holstein auf die eigenen Ziele anrechnen lässt.

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