"Rasse"-Begriff im Grundgesetz:Eine unnötige Reform

Der Begriff "Rasse" soll aus dem Grundgesetz gestrichen werden. Um wirklich etwas gegen Rassismus zu tun, wären andere Reformen wichtiger.

Kommentar von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Man darf gespannt sein, mit welchem Kunstgriff die Koalition den Begriff "Rasse" aus dem Grundgesetz streichen will, ohne dem Schutz vor Diskriminierung zu schaden. Denn eine Formulierung zu finden, die nicht versehentlich den Schutz gegen Rassismus schwächt, anstatt ihn zu stärken, ist kompliziert, davor haben Juristen aus dem gesamten politischen Spektrum gewarnt.

Schon jetzt lässt sich festhalten, dass die Reform unnötig ist. Schon richtig, es gibt keine "Rassen", sondern nur Rassismus: die absichtliche oder tief in gesellschaftliche Gewohnheiten eingeschriebene Abwertung bestimmter Menschengruppen. Aber kein Politiker, kein Gericht, kein Bürger unterstellt dem dezidiert antirassistischen Grundgesetz, es halte an einem biologistischen Rassebegriff fest. Beim Schutz vor Diskriminierung "wegen der Rasse", geht es darum, dass Menschen aufgrund äußerer Merkmale bestimmte Eigenschaften angedichtet werden. Um Rassismus also, sei er böswillig oder strukturell. In diesem Sinn wird das Wort "Rasse" auch international verwendet, in der Grundrechtecharta, in der Menschenrechtskonvention.

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Wirklich dringlich wären dagegen Reformen eine Etage unterhalb des Grundgesetzes - mit Gesetzen zur handfesten Umsetzung des Diskriminierungsverbots. Ein Verbot von "Racial Profiling" wäre da ein Anfang.

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