Flutkatastrophe:Nationaler Kraftakt in der Sommerpause

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Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Malu Dreyer (SPD), Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, besuchen das vom Hochwasser verwüstete Dorf Schuld in der Nähe von Bad Neuenahr-Ahrweiler. (Foto: Christof Stache/dpa)

Nach der Flut fordern Armin Laschet und Malu Dreyer eine Sondersitzung des Bundestages, um rasch einen Wiederaufbaufonds zu beschließen - die Schäden sollen in zweistelliger Milliardenhöhe liegen.

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) fordert nun auch eine Sondersitzung des Bundestags, um den geplanten Aufbaufonds für die Opfer der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen auf den Weg zu bringen. "Der Bundestag muss schnell zusammenkommen, um jetzt das Wiederaufbaugesetz zu beschließen", sagte Laschet der Bild am Sonntag. Zuletzt hatte seine rheinland-pfälzische Amtskollegin Malu Dreyer (SPD) eine solche Sondersitzung in der Sommerpause gefordert. "Wir brauchen ein klares Signal aus dem höchsten deutschen Parlament, dass dieser nationale Kraftakt gemeinsam gestemmt wird", sagte Dreyer.

Laschet hatte bisher die reguläre Bundestagssitzung am 7. September für die Abstimmung anvisiert. Am Dienstag beraten die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) über die Folgen der Flutkatastrophe. Nach den Plänen von Dreyer und Laschet soll die Ministerpräsidentenkonferenz einen Beschluss zu einem Wiederaufbaufonds per Bundesgesetz treffen.

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Es geht um den Verdacht der fahrlässigen Tötung. Und auch im Fall des Erdrutsches in Blessem ermittelt nun die Staatsanwaltschaft.

Laschet kündigt einen Sonderbeauftragten an

Nur per Bundesgesetz sei verlässlich gesichert, dass alle ihr Geld bekämen, hatte Laschet vergangenen Dienstag erklärt. "Von der Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag muss ein klares Signal kommen: Ein umfassender Wiederaufbau für die Flutgebiete - sofort, solidarisch und sicher für die nächsten Jahre", sagte Laschet weiter. Die Schäden in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen lägen in zweistelliger Milliardenhöhe. "Tod und Leid können wir nicht wiedergutmachen, aber nach dem Wiederaufbau soll keine Stadt, kein Dorf, keine Familie schlechter dastehen als vorher. Dafür gibt es keine Obergrenze", betonte der Unionskanzlerkandidat. Für diese "nationale Aufgabe" brauche es "nicht nur die Milliarden von Bund und Ländern, sondern auch Bauunternehmen und Handwerker aus dem gesamten Bundesgebiet, die mehrere Monate im Katastrophengebiet arbeiten".

Zudem kündigte Laschet für NRW die Ernennung eines Sonderbeauftragten für die Fluthilfe an. Dieser solle den Menschen beim Wiederaufbau helfen sowie Probleme vor Ort sammeln und an die Ministerien melden, "damit unsere Hilfen schnell, zielgenau und passend sind".

Rheinland-Pfalz will mit einer neu gegründeten Organisation den Wiederaufbau in den von der Flutkatastrophe betroffenen Gebieten vorantreiben. Dort sollen ressortübergreifend Expertinnen und Experten zusammenarbeiten, wie die Landesregierung mitteilte. Ein ganzer Landstrich sei traumatisiert von einer nie da gewesenen Katastrophe, sagte Ministerpräsidentin Dreyer in Ahrweiler. Das Ausmaß der Not sei riesig. Etwa 64 500 Menschen - allein 42 000 im Kreis Ahrweiler - seien betroffen, mehr als 140 Tote seien zu beklagen. "Die Menschen haben es verdient, dass sie ihre Heimat zurückerhalten."

In Rheinland-Pfalz fordert nun wohl auch die CDU einen Untersuchungsausschuss

Die CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz will nach Informationen aus Parteikreisen derweil die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Flutkatastrophe beantragen. Zuvor hatten bereits AfD und Freie Wähler einen solchen Ausschuss gefordert. CDU-Fraktionsvorsitzender Christian Baldauf hatte sich im Juli noch gegen einen Untersuchungsausschuss gewandt und stattdessen die Aufarbeitung der Katastrophe in einer Enquete-Kommission vorgeschlagen.

Am Freitag hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz Ermittlungen gegen den Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), und ein weiteres Mitglied des Krisenstabes aufgenommen. Dabei gehe es um den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen. Im Kern soll die Frage geklärt werden, ob mit früheren Warnungen oder Evakuierungen Menschenleben hätten gerettet werden können.

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