Fall Oskar Gröning:Schuld und Gnade

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Sein Gnadengesuch wurde abgewiesen: Oskar Gröning, 96, wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen verurteilt, soll seine Haftstrafe antreten. (Foto: Tobias Schwarz/dpa)

Der verurteilte ehemalige SS-Wachmann Oskar Gröning will nicht ins Gefängnis - ihm bleibt nur noch ein letzter Ausweg, um der Haft zu entgehen.

Von Robert Probst, München

Der ehemalige SS-Wachmann im Vernichtungslager Auschwitz, Oskar Gröning, ist mit seinem Gnadengesuch an der niedersächsischen Justiz gescheitert. Die zuständige Staatsanwaltschaft Lüneburg lehnte den Wunsch des 96-Jährigen ab, seine Haftstrafe nicht antreten zu müssen. Als letzter Ausweg bleibt dem Verurteilten noch ein Appell an die Justizministerin Barbara Havliza (CDU). Gröning war im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen im Vernichtungslager Auschwitz zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Er habe durch das Bewachen von Gepäck und das Verwalten des Geldes der Gefangenen die Morde gefördert, heißt es in dem Urteil, das seit September 2016 rechtskräftig ist.

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