Homosexualität und Kirche:Schwulenfeindlicher Pastor wehrt sich gegen Urteil

Lesezeit: 1 min

Kommt auch zur Berufung ostentativ mit Bibel: Olaf Latzel. (Foto: Sina Schuldt/DPA)

Der Protestant Olaf Latzel geht in einem Berufungsprozess gegen seine Verurteilung wegen Volksverhetzung vor. Homosexualität sei Sünde, sagt er, doch Betroffene zählten zur Gemeinschaft.

Im Fall des wegen Volksverhetzung verurteilten Pastors Olaf Latzel hat am Montag der Berufungsprozess vor dem Landgericht Bremen begonnen. Der konservative evangelische Theologe wies den Vorwurf zurück, in einem auch auf Youtube veröffentlichten Eheseminar zum Hass gegen Homosexuelle und Intergeschlechtliche angestachelt zu haben. Er habe lediglich die Homosexualität und die Gendertheorie verurteilt, nicht aber die betroffenen Menschen, sagte Latzel, der erneut mit einer Bibel im Gerichtssaal erschien. "Was ich möchte, ist eine Abgrenzung zu falscher Lehre. Aber was ich genauso wenig möchte, ist eine Ausgrenzung von Menschen."

Die Bibel verurteile ganz klar homosexuelle Taten als Sünde. "Aber die Homosexuellen gehören ganz selbstverständlich zu unserer Gemeinde und zu unserer Gemeinschaft hinzu." In der Vergangenheit habe er sich bereits gegen den Ausschluss eines homosexuellen Gemeindemitglieds eingesetzt, betonte Latzel. Der Geistliche erklärte, er liege mit seiner Position auf einer Linie, die die Kirche schon seit 2000 Jahren vertrete. Konservative Pastoren wie er seien in jüngster Zeit jedoch zu einer Minderheit geworden und gerieten immer mehr unter Rechtfertigungsdruck.

Newsletter abonnieren
:Prantls Blick

Erhalten Sie immer sonntags die politische Wochenschau von Heribert Prantl per E-Mail. Kostenlos anmelden.

"Überall laufen diese Verbrecher rum"

Der Pastor der Bremer Sankt-Martini-Gemeinde hatte in dem 2019 gehaltenen Eheseminar unter anderem Homosexualität als "Degenerationsformen von Gesellschaft" bezeichnet und gesagt: "Überall laufen diese Verbrecher rum, von diesem Christopher Street Day." Das Amtsgericht Bremen hatte den Theologen deshalb Ende November 2020 zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 90 Euro, also insgesamt 8100 Euro, verurteilt. Latzel hatte Berufung dagegen eingelegt.

In der Sitzung am Montag wurden zwei Teilnehmer des Eheseminars als Zeugen gehört sowie ein Teil der Aufzeichnung der Veranstaltung abgespielt. Verteidiger Sascha Böttner plädiert auf Freispruch. Er wirft unter anderem dem Amtsgericht sachliche Fehler vor und beruft sich auf die Religionsfreiheit. Böttner bekundete den Wunsch, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen und damit auf eine öffentliche Verhandlung zu verzichten. Dem stimmte Staatsanwältin Melina Lutz jedoch nicht zu. Das öffentliche Interesse liege auf der Hand, begründete sie.

© SZ/kna - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Evangelische Kirche
:Kritik an neuer Missbrauchsaufarbeitung

Die Evangelische Kirche will Opfer sexueller Gewalt anders an der Aufarbeitung beteiligen. Sie gründet ein neues Gremium - in dem Kirchenvertreter in der Überzahl sind. Nicht der einzige heikle Punkt.

Von Annette Zoch

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: