Luxemburg:Vergabe von Krankentransporten: EU-Gerichtshof entscheidet

Luxemburg (dpa) - Für den Transport von Notfallpatienten in Deutschland fällt am Donnerstag ein wichtiges Urteil. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entscheidet, ob die Aufträge nach EU-Recht auch ohne Ausschreibung vergeben werden können. Von der Entscheidung der Richter hängt ab, ob private Konkurrenten bessere Chancen in Deutschland bekommen. Bisher werden die Rettungswagen überwiegend vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) und den anderen Hilfsorganisationen gestellt.

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Luxemburg (dpa) - Für den Transport von Notfallpatienten in Deutschland fällt am Donnerstag ein wichtiges Urteil. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entscheidet, ob die Aufträge nach EU-Recht auch ohne Ausschreibung vergeben werden können. Von der Entscheidung der Richter hängt ab, ob private Konkurrenten bessere Chancen in Deutschland bekommen. Bisher werden die Rettungswagen überwiegend vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) und den anderen Hilfsorganisationen gestellt.

Auslöser für den Fall ist die Vergabe des Rettungsdienstes in Solingen. Die Stadt hatte vier Hilfsdienste aufgefordert, Angebote abzugeben. Das Rote Kreuz und der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) erhielten schließlich die Aufträge.

Dagegen klagte ein privater Anbieter, der sich nicht hatte bewerben können, vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Dieses hat den Europäischen Gerichtshof gebeten, zu klären, ob für solche Aufträge Ausnahmen von der Pflicht zur Ausschreibung gelten. Der Generalanwalt beim EuGH hält die Vergabe an gemeinnützige Organisationen ohne Ausschreibung für zulässig. Seine Einschätzung ist für die Richter nicht bindend, häufig folgen sie ihm aber. (Rechtssache C-465/17)

Die Rettungsdienste sind ein Milliardenmarkt. Die Ausgaben der Krankenkassen steigen seit Jahren kräftig. Im Jahr 2017 mussten sie dafür rund 2,3 Milliarden Euro ausgeben, etwa dreimal so viel wie 2002.

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