EU:EU-Urteil: Fettleibigkeit kann Behinderung im Beruf sein

Luxemburg (dpa) - Starkes Übergewicht kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs als Behinderung im Beruf gelten. Dies wäre der Fall, wenn jemand durch sein Gewicht auf die Dauer körperlich, geistig oder psychisch so stark beeinträchtigt ist, dass er nicht gleichberechtigt mit anderen seinen Beruf ausüben kann. Damit gelte auch der im EU-Recht verankerte Schutz vor Diskriminierung, entschieden die Richter in Luxemburg. Im konkreten Fall geht es um einen stark übergewichtigen Tagesvater aus Dänemark, dem nach 15 Jahren von der Gemeinde gekündigt wurde. Er sieht sich diskriminiert.

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Luxemburg (dpa) - Starkes Übergewicht kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs als Behinderung im Beruf gelten. Dies wäre der Fall, wenn jemand durch sein Gewicht auf die Dauer körperlich, geistig oder psychisch so stark beeinträchtigt ist, dass er nicht gleichberechtigt mit anderen seinen Beruf ausüben kann. Damit gelte auch der im EU-Recht verankerte Schutz vor Diskriminierung, entschieden die Richter in Luxemburg. Im konkreten Fall geht es um einen stark übergewichtigen Tagesvater aus Dänemark, dem nach 15 Jahren von der Gemeinde gekündigt wurde. Er sieht sich diskriminiert.

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