Demonstrationen - Schwerin:Verwaltungsgericht Schwerin: Demonstrationen unter Auflagen

Corona
Ein Richterhammer aus Holz liegt auf der Richterbank. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Schwerin (dpa/mv) - Das Verwaltungsgericht Schwerin hat unter Auflagen zwei Demonstrationen gestattet, die der Oberbürgermeister der Stadt zuvor unter Hinweis auf die Corona-Verfügungen untersagt hatte. Den Entscheidungen lag eine Abwägung zwischen dem wesentlichen Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und dem ebenso wichtigen Rechtsgut des Schutzes von Leib und Leben der Bevölkerung zugrunde, teilte das Gericht am Samstagabend in Schwerin mit. Der Richter habe sich nicht davon überzeugen können, dass der Gesundheitsschutz nur über das vollständige Versammlungsverbot gewährleistet werden könne. Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig.

Damit hatten zwei Widersprüche gegen versammlungsrechtliche Verbote Erfolg. Zum einen ging es um die für Montag angemeldete Demonstration "71 Jahre Grundgesetz - 60 Jahre Ostermarsch - 2 Monate Corona", die von der Stadt untersagt worden war. Sie darf nun stattfinden, aber nicht als Demonstrationszug, sondern an einem Ort (Az. 15 B 487/20 SN). Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und der Versammlungsleiter hat Namen und Anschriften der Teilnehmer zu erfassen. Zwischen den Demonstrantinnen und Demonstranten sind zwei Meter Abstand einzuhalten sowie zehn Meter zu Passanten.

Unter ähnlichen Auflagen steht die geplante Übergabe der Petition einer Flüchtlingshilfe an das Landesinnenministerium am Dienstag. (Az. 15 486/20 SN). Maximal 20 Personen dürfen teilnehmen; sie müssen Mund- und Nasenschutz tragen und die Abstände einhalten.

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