Bundesrat:Cannabis wird legal: Bundesrat lässt Lauterbachs Gesetz passieren

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Ein Mann mit einem Joint. Die Cannabis-Legalisierung bleibt umstritten. (Foto: Friedrich Bungert)

Mit dem Gesetz der Ampelkoalition werden der Konsum sowie in begrenzter Menge Besitz und Anbau der Droge für Erwachsene erlaubt.

Die Bundesländer haben den Weg für die Legalisierung von Cannabis freigemacht. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin das bis zuletzt umstrittene Cannabis-Gesetz. Mit dem Gesetz der Ampelkoalition werden der Konsum sowie in begrenzter Menge Besitz und Anbau der Droge für Erwachsene erlaubt. Es kann wie geplant zum 1. April in Kraft treten.

Mit der teilweisen Legalisierung will die Ampelkoalition eine Wende in der Drogenpolitik einleiten. Erwachsene ab 18 Jahren dürfen künftig bis zu 25 Gramm Cannabis zum eigenen Verbrauch bei sich haben und zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren. Erlaubt sind: drei Pflanzen im Eigenanbau und von Juli an Cannabis-Clubs zum Anbau und begrenztem Erwerb der Droge. Der öffentliche Konsum ist eingeschränkt legal, in Sichtweite von Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Sportstätten ist er nicht erlaubt. In Fußgängerzonen darf ab 20 Uhr gekifft werden. Für Minderjährige bleibt Cannabis verboten.

Bundesländer zweifeln an praktischer Umsetzbarkeit des Gesetzes

Aus den Bundesländern kamen bis zuletzt zahlreiche Bedenken. Sie müssen die neuen Regeln umsetzen, ihre Einhaltung kontrollieren und eine Amnestie für Cannabis-Vergehen umsetzen, die nach neuem Recht nicht mehr strafbar sind. Besonders Unionspolitiker kritisierten das Vorhaben seit Monaten und führten dabei häufig gesundheitliche Auswirkungen auf junge Menschen ins Feld. Aus den Ländern waren unter anderem auch Sorgen vor einer Überlastung der Justiz wegen anfallender Fallprüfungen und einem Anstieg der Kriminalität laut geworden. Zudem gab es Bedenken, was die praktische Umsetzbarkeit des geplanten Gesetzes betraf.

Ungeklärt sei, so etwa Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) vor der Abstimmung, wie überprüft werden solle, wie viele Pflanzen jemand zu Hause in seinem Wohnzimmer habe, oder ob die Abstandsregelungen zu Schulen und Kindergärten beim Konsum eingehalten werden. Noch kurz vor der Abstimmung im Bundesrat war unklar, ob das Gesetz mit den Stimmen von unionsgeführten Ländern an den Vermittlungsausschuss verwiesen und somit ausgebremst werden könnte.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) war zuletzt allerdings zuversichtlich. Er war auf die Länder zugegangen und hatte Bedenken aufgegriffen. In einer Erklärung sicherte die Regierung unter anderem mehr Unterstützung für Prävention und Aufklärung zu. Lauterbach versprach außerdem auch einige nachträgliche Änderungen am Gesetz, etwa für flexiblere Umsetzungsregeln. Die Bundesregierung bekräftigte in der Erklärung auch, dass eine vorgesehene Amnestie für Fälle, die künftig legal sein sollen, aus Gerechtigkeitsgründen geboten sei.

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