Wiederholter Hass und Angriffe im Internet sollen nach dem Willen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) härter bestraft werden. Buschmann stellte jetzt ein entsprechendes Eckpunktepapier für ein geplantes Gesetz gegen digitale Gewalt vor. Danach sollen Social-Media-Konten in solchen Fällen gesperrt werden können. Betroffene von "schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen" sollen "unter gewissen Voraussetzungen" per Gericht eine Accountsperre verlangen können.
Das Vorhaben richtet sich demnach gegen "notorische Rechtsverletzter im digitalen Raum". Es soll besonders in solchen Fällen helfen, in denen nicht klar ist, wer hinter einem bestimmten Social-Media-Profil steckt.
Die Eckpunkte sehen demnach auch vor, dass rechtliche Hürden für Betroffene abgebaut werden sollen, wenn sie die Identität desjenigen erfahren wollen, der ein Hassposting verfasst hat. So sollen künftig auf Anordnung eines Gerichts Nutzungsdaten wie die IP-Adresse herausgegeben werden müssen. Nicht nur die Netzkonzerne, sondern auch Messenger-Dienste und Telekommunikationsunternehmen sollen in die Pflicht genommen werden, um nachzuvollziehen, wem eine IP-Adresse zugeordnet werden kann.
Buschmann erklärte dazu, wer in seinen Rechten verletzt werde, müsse sich vor Gericht effektiv dagegen wehren können. Das gelte auch für Rechtsverletzungen im digitalen Raum. Derzeit hätten es Betroffene oft unnötig schwer, ihre Rechte selbst durchzusetzen. Oft scheitere schon eine Identifizierung der handelnden Person an fehlenden Informationen oder am Faktor Zeit. Das solle mit dem geplanten Gesetz geändert werden. SPD, Grüne und FDP hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf ein solches Gesetz verständigt.