Bundeswehr:Gericht erlaubt Deutschland Leasing von Kampfdrohnen

Die Bundeswehr besitzt bereits unbemannte Drohnen, die für Aufklärungsflüge verwendet werden. Hier zu sehen: Eine Drohne vom Typ Heron 1 im Feldlager Masar-i-Scharif in Afghanistan im Jahr 2013. (Foto: dpa)

Ein Erfolg für Verteidigungsministerin Von der Leyen: Die Bundeswehr darf israelische Drohnen des Typs Heron TP mieten. Der Bundestag muss allerdings noch die Mittel freigeben.

Von Christoph Hickmann, Berlin

Die Bundeswehr ist der Beschaffung bewaffneter Drohnen einen entscheidenden Schritt nähergekommen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies am Mittwoch eine Beschwerde des US-Konzerns General Atomics ab. Der Hersteller der Predator-Drohnen hatte sich gegen die Vergabe des Auftrags nach Israel gewehrt. Da die Entscheidung sofort rechtskräftig ist, könnte die Bundeswehr nun, wie geplant, bewaffnungsfähige Drohnen des Typs Heron TP leasen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Bundestag die Mittel freigibt.

Die Entscheidung des Gerichts bedeutet einen Erfolg für Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Sie hatte zuletzt in der Kritik gestanden, weil sich auch unter ihr zentrale Rüstungsprojekte verzögerten - und zwar womöglich über die Legislaturperiode hinaus. Zu diesen Projekten zählte auch die Beschaffung der bewaffnungsfähigen Drohnen.

Bundeswehr hat bisher nur Aufklärungsdrohnen

Eigentlich hatte das Verteidigungsministerium bereits Anfang 2016 entschieden, die israelischen Drohnen zu leasen. Nach dem ursprünglichen Zeitplan sollte Anfang 2017 der Vertrag unterzeichnet werden. Doch der Konzern General Atomics, der das Nachsehen haben sollte, ging gegen die Entscheidung vor und zog, nachdem das Bundeskartellamt seine Beschwerde abgewiesen hatte, vor das Düsseldorfer Oberlandesgericht, das nun in der letzten Instanz entschied.

Von der Leyen hatte sich 2014 nach langer Debatte dafür ausgesprochen, der Bundeswehr bewaffnete Drohnen zur Verfügung zu stellen. Bislang verfügt die Truppe lediglich über unbewaffnete Aufklärungsdrohnen.

© SZ vom 01.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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