Mehr Zeit fürs Heizungsgesetz:Gute Eile, schlechte Eile

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Der Beschluss vom Donnerstag hat viele überrascht. Denn bisher galt: Wie der Bundestag seine parlamentarischen Abläufe organisiert, ist seine Sache. (Foto: Uli Deck/dpa)

Das Bundesverfassungsgericht verfügt einen Aufschub fürs Heizungsgesetz. Will Karlsruhe nun Zeitpläne für Gesetzgebungsverfahren vorgeben?

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Nach dem Überraschungscoup aus Karlsruhe bricht eine Welle aus Kritik und Schadenfreude über die Ampelkoalition herein, und wahrscheinlich hat sie sich das redlich verdient. Die parlamentarische Behandlung des Gebäudeenergiegesetzes hatte nun wirklich nicht die Intensität und Tiefe, die sich der Bürger und die Wählerin wünscht, wenn es um den eigenen Heizungskeller geht. Formal hat der Gesetzentwurf vom Mai alle Fristen gewahrt, aber faktisch erhielt er seine wahre Gestalt erst am Freitag durch weitreichende Änderungen, eine Woche vor der Abstimmung im Bundestag. Der Sache Zeit zu geben, wäre sicherlich politisch klug gewesen, auch, weil bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zum Jahresbeginn 2024 noch genügend Zeit war.

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