Es ist ein historischer Tag in der deutschen Drogenpolitik: Der Bundestag hat der Legalisierung von Cannabis zugestimmt. 407 Abgeordnete stimmten für das Gesetz, 226 dagegen.
Es sieht eine kontrollierte Freigabe mit zahlreichen Vorgaben und Regeln vor. Anbau und Besitz bestimmter Mengen für den Eigenkonsum sollen demnach für Volljährige vom 1. April an erlaubt sein. Ab 1. Juli sollen Clubs zum nicht kommerziellen Anbau von Cannabis öffnen dürfen.
Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP sieht die bisherige, deutlich restriktivere Drogenpolitik als gescheitert an. Sie hofft, durch den radikalen Wechsel den Gesundheitsschutz zu verbessern, den Kinder- und Jugendschutz zu stärken und den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen.
Drogen:Wer bald nach welchen Regeln Cannabis konsumieren darf
Die Legalisierung von Cannabis ist eine fundamentale Änderung in der deutschen Drogenpolitik. Was sich mit dem neuen Gesetz ändert - die wichtigsten Fragen und Antworten.
Die Legalisierung ist hochumstritten. Die Innenminister der Bundesländer hatten zuletzt parteiübergreifend davor gewarnt und Kontrollmöglichkeiten infrage gestellt. Es seien "gravierende negative Auswirkungen auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, den Kinder- und Jugendschutz sowie den Gesundheitsschutz" zu befürchten. Damit nahmen sie Bedenken auf, die auch Ärzteverbände, Juristen, Kriminalbeamte und die Polizeigewerkschaft teilen.
Widerstand in der SPD, aber Zustimmung von Linken und BSW
Innerhalb der regierenden SPD haben ebenfalls einige Parlamentarier Einwände gegen die Cannabis-Legalisierung. Klar dagegen ausgesprochen haben sich Union und AfD.
Jedoch stimmten wohl nicht nur große Teile der Ampelkoalition für die Legalisierung, sondern auch Abgeordnete aus Reihen der Linken und des Bündnisses Sahra Wagenknecht. Beide Gruppen hatten schon bei einer Abstimmung im Gesundheitsausschuss für das Vorhaben votiert.
Nach der Zustimmung des Bundestags kommt das Gesetz am 22. März abschließend in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es dort nicht, die Länderkammer kann aber den Vermittlungsausschuss anrufen und die Legalisierung so verzögern.