Kiel:Bundestag beschließt „Gute-Kita-Gesetz“: Kritik aus Kiel

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Berlin/Kiel (dpa/lno) - Der Bundestag hat am Freitag das sogenannte Gute-Kita-Gesetz verabschiedet. Familienministerin Franziska Giffey (SPD) betonte am Freitag im Bundesrat bei der abschließenden Beratung über ihren Gesetzentwurf die Verantwortung des Bundes für die Betreuung in den Kindertagesstätten. Schleswig-Holsteins Familienminister Heiner Garg (FDP) forderte, eine dauerhafte Finanzierungsbeteiligung des Bundes sicherzustellen. Das Land hat sich daher für die Anrufung des Vermittlungsausschusses eingesetzt.

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Berlin/Kiel (dpa/lno) - Der Bundestag hat am Freitag das sogenannte Gute-Kita-Gesetz verabschiedet. Familienministerin Franziska Giffey (SPD) betonte am Freitag im Bundesrat bei der abschließenden Beratung über ihren Gesetzentwurf die Verantwortung des Bundes für die Betreuung in den Kindertagesstätten. Schleswig-Holsteins Familienminister Heiner Garg (FDP) forderte, eine dauerhafte Finanzierungsbeteiligung des Bundes sicherzustellen. Das Land hat sich daher für die Anrufung des Vermittlungsausschusses eingesetzt.

Nach dem Gesetzentwurf sollen vom Bund bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro an die Länder fließen, 2019 sind es zunächst 500 Millionen. Wie die Länder das Geld einsetzen, können sie entscheiden - zum Beispiel, um längere Kita-Öffnungszeiten zu finanzieren oder mehr Erzieher einzustellen. Die Unterstützung des Bundes soll Giffey zufolge nachhaltig und dauerhaft sein. Der Bund werde sich daher auch über 2022 hinaus für die Entwicklung der Kinderbetreuung einsetzen. Genauere Angaben machte sie aber nicht.

Dem schleswig-holsteinischen Familienminister Garg geht das nicht weit genug. „Wir brauchen ein dauerhaftes Gesetz für gute Kitas und keins mit Ablaufdatum“, sagte der FDP-Politiker nach Angaben seines Ministeriums. „Der Kernpunkt unserer Kritik ist und bleibt die fehlende dauerhafte, nachhaltige Finanzierung seitens des Bundes für die mit dem Gesetz neu zu schaffenden Maßnahmen.“ Dies werde nicht funktionieren, sagte Garg. „Niemand kann verantwortlicherweise in Maßnahmen investieren, die in vier Jahren wieder zur Disposition stehen.“

Bund und Länder stünden gemeinsam in der Verantwortung, sagte Garg. „Wir sind es den Familien und insbesondere den Kleinsten schuldig, über eine Legislaturperiode hinaus die Finanzierung sicherzustellen.“ Der Bund müsse sich an den Folgekosten des Gesetzes beteiligen und auch nach 2022 dauerhaft Mittel zur Verfügung stellen.

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