BND-Ausschuss:"Regierung kann sich nicht mehr verschanzen"

Lesezeit: 2 min

Nachdem Karlsruhe die Behinderung des BND-Ausschusses gerügt hat, fordert die Opposition die Herausgabe von Akten. Der Anwalt von Murat Kurnaz hofft auf neue Ermittlungen.

Der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BND-Untersuchungsausschuss die Regierung aufgefordert, sofort die zurückgehaltenen Akten herauszugeben. Dann solle der Ausschuss entscheiden, ob er die bereits abgeschlossene Beweisaufnahme fortsetzen müsse, sagte Ströbele. Der Grünen-Politiker erinnerte daran, dass die Ausschussarbeit unter dem Vorbehalt des Verfassungsgerichtsurteils abgeschlossen worden war.

Der ehemalige Guantanamo-Häftling Murat Kurnaz. (Foto: Foto: ddp)

Ströbele will eine erneute Sitzung des Untersuchungsausschusses beantragen, um das weitere Vorgehen zu beschließen. Er forderte die Bundesregierung auf, die bisher vorenthaltenen Akten nicht zu vernichten. Er sei "hoch erfreut", dass die Verweigerung vieler Akten "durch die Bundesregierung, gedeckt durch die Zweidrittelmehrheit der großen Koalition", jetzt als verfassungswidrig eingestuft worden sei. Dies sei eine schwere Niederlage für die Bundesregierung und die große Koalition.

Ganz offensichtlich seien "wichtige Parlamentsrechte auf dem Altar des Koalitionsfriedens geopfert" worden. Das Bundesverfassungsgericht habe die Rechte künftiger Untersuchungsausschüsse gestärkt. Mit dem Urteil sei "Parlaments- und Verfassungsrechtsgeschichte geschrieben worden".

Verwundert zeigte sich Ströbele allerdings, dass das Urteil offensichtlich bereits Mitte Juni ergangen und jetzt erst, nach Abschluss der Untersuchungsarbeit, veröffentlicht worden sei. Eine frühere Veröffentlichung wäre für die Arbeit des Untersuchungsausschusses vom hohen Wert gewesen. "Ich bedaure das sehr", sagte Ströbele.

Mehr Kompetenzen fürs Parlament

Auch die FDP will eine Sondersitzung des Gremiums beantragen. Das teilte Max Stadler, Obmann der FDP im Ausschuss, mit. Dabei sollten das weitere Vorgehen beraten und zusätzliche Beweisaufnahmen beschlossen werden.

Nach Auffassung der FDP könne der Ausschuss nun eine Herausgabe von Akten verlangen, die bisher nicht vollständig vorgelegt worden seien, so Stadler. Die Bewertungen aus dem bisherigen Schlussbericht des Ausschusses könnten sich dadurch noch entscheidend verändern, etwa hinsichtlich der Kenntnisse der Bundesregierung über geheime CIA-Flüge über Deutschland.

Auch der SPD-Innenpolitiker Michael Hartmann hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. Diese Entscheidung werde dafür sorgen, dass bei künftigen Untersuchungsausschüssen dem Parlament mehr Kompetenzen zugestanden würden, sagte Hartmann.

Der SPD-Politiker verwies aber auch darauf, dass der Untersuchungsausschuss zum Verhalten des Bundesnachrichtendienstes im Zusammenhang mit der internationalen Terrorbekämpfung und speziell mit dem Krieg im Irak abgeschlossen sei. Eine Fortsetzung komme nicht infrage. Wenn, dann müsse ein neuer Ausschuss berufen werden, dessen Erkenntnisse dürften sich aber angesichts der nahenden Bundestagswahl in Grenzen halten.

Siegfried Kauder (CDU), Vorsitzender des Ausschusses, sieht dagegen gar keine Notwendigkeit für weitere Beweisaufnahmen. Das Bundesverfassungsgericht habe lediglich festgestellt, dass die Beschränkung von Aussagegenehmigungen und teilweise Sperre von Akten lediglich detaillierter und konkreter hätte begründet werden müssen. "Und dann wäre das im Endeffekt das gleiche Ergebnis, wie wir es jetzt schon haben", sagte er dem Radiosender MDR Info.

Kurnaz-Anwalt hofft auf neue Ermittlungen

Karlsruhe hatte zuvor entschieden, dass die Bundesregierung mit ihren Beschränkungen der Aufklärungsarbeit im BND-Untersuchungsausschuss gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Das Bundesverfassungsgericht hatte damit einer Organklage von FDP, Grünen und Linksfraktion überwiegend stattgegeben.

Die eingeschränkten Aussagegenehmigungen für Zeugen im Ausschuss sowie die teilweise Sperre von angeforderten Akten verletze das Informations- und Untersuchungsrecht des Bundestags, heißt es in einem an diesem Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Die Bundesregierung hatte sich bei den Aussagen von Ministern und Beamten vor allem zu den Komplexen der verschleppten Khaled el-Masri und Murat Kurnaz auf einen "Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung" berufen.

Der Anwalt des ehemaligen Guantanamo-Häftlings Kurnaz, Bernhard Docke, hofft nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auf neue Ermittlungen in dem Fall. "Ich freue mich über das Urteil, weil es bedeutet, dass wir mehr Transparenz und parlamentarische Kontrolle bekommen und die Regierung sich nicht hinter der exekutiven Eigenverantwortung verschanzen kann", sagte er der Mitteldeutschen Zeitung.

"Ich hoffe, dass jetzt Zugänge zu neuen Dokumenten geschaffen werden, die möglicherweise zu einer neuen Beweisaufnahme im Untersuchungsausschuss führen", sagte er weiter. Allerdings komme die Entscheidung zu spät: "Der Untersuchungsausschuss ist fertig, der Bericht liegt vor. Der neue Bundestag müsste einen neuen Ausschuss einsetzen."

© dpa/af - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: