Bundesrat:Pflicht für einheitliche Ladekabel kommt, Weg für Bezahlkarte frei

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Mit dem Ladekabelsalat soll in Deutschland bald Schluss sein. (Foto: Cronislaw/Pond5 Images/IMAGO)

Beim Aufladen vieler technischer Geräte wird USB-C Ende des Jahres zum Standard. Von der Chipkarte für Geflüchtete erhoffen sich Befürworter weniger Migrationsanreize.

Einheitliche Ladekabel für alle Handys, Tablets und Spielkonsolen werden zum Jahresende auch in Deutschland zur Pflicht. Der Bundesrat hat Änderungen am Funkanlagengesetz gebilligt und damit den Weg für diese Vereinheitlichung freigemacht. Damit setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um.

Beim Aufladen von Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörern, E-Readern oder Navigationsgeräten wird USB-C Ende des Jahres zum Standard. Ab 2026 gilt dies auch für Laptops. Diese technische Vereinheitlichung soll die Menschen finanziell entlasten und gleichzeitig überflüssigen Elektroschrott vermeiden. Geräte können nun auch ohne neues Netzteil verkauft werden.

Hersteller von Android-Smartphones wie Samsung, Xiaomi, Huawei, Motorola oder OnePlus setzen bereits seit geraumer Zeit auf den USB-C-Standard bei den Buchsen am Mobiltelefon und den dazugehörigen Netzteilen. Apple hingegen beharrte bei seinem iPhone dagegen etliche Jahre darauf, weiterhin den selbstentwickelten Lightning-Standard zu verwenden. Mit dem iPhone 15 schwenkte der US-Konzern aber bereits auf USB-C um und kam damit der EU-Richtlinie zuvor.

Auch der Einführung einer bundesweiten Bezahlkarte für Asylbewerber steht nun nichts mehr im Weg, nachdem der Bundesrat einer entsprechenden Regelung zugestimmt hat. Damit wird die Möglichkeit einer guthabenbasierten Karte ausdrücklich in das Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen und tritt neben die bereits bestehenden Regelungen zu Geld- oder Sachleistungen.

Statt mit Bargeld sollen die betroffenen Menschen Lebensmittel oder Hygieneartikel dann mit Chipkarten kaufen können. Zusätzlich kann es aber auch ein kleines Taschengeld in bar geben, etwa um auf Märkten, beim Schulessen oder bei Klassenfahrten einkaufen zu können. Die thüringische Justizministerin Doreen Denstädt (Grüne) sagte im Bundesrat, es müsse das Ziel sein, den Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe und ein eigenständiges Leben zu sichern. Die Einführung der Bezahlkarte dürfe dem nicht entgegenstehen.

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Die Höhe der Asylbewerberleistungen, die unterhalb des Bürgergelds liegen, ändert sich nicht. Alleinstehende Flüchtlinge erhalten derzeit 460 Euro im Monat, 413 Euro, wenn sie in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind.

Geldtransfers ins Ausland sind mit den Chipkarten nicht mehr möglich. So soll verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde überweisen.

Sinken die Migrationszahlen wegen der Bezahlkarte?

In der Bundesregierung hatte sich vor allem die FDP für die Einführung der Bezahlkarte starkgemacht: Hohe Sozialstandards für Asylbewerber seien auch ein Anreiz für illegale Migration. Ob die Karte aber wirklich einen Einfluss auf die Migrationszahlen hat, ist umstritten. Wer den oft lebensgefährlichen Weg nach Europa antrete, entscheide sich eher aus Gründen der Sicherheit für Deutschland oder weil dort bereits Verwandte leben, sagen einige Migrationsforscher. Befürworter der Chipkarte verweisen dagegen darauf, dass Geldtransfers aus Europa in ärmere Länder wie Marokko in diesen oft einen erheblichen Wirtschaftsfaktor darstellen.

Alle Bundesländer planen die Einführung der Bezahlkarte. Wie sie sie genau ausgestalten, liegt in ihrer Hand. Voraussichtlich wird die Praxis je nach Bundesland etwas unterschiedlich sein.

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