Volker Beck nach Hildmanns Mord-Aufrufen:"Der Staat darf nicht einfach zusehen"

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Volker Beck, 59, saß von 1994 bis 2017 für die Grünen im Bundestag und engagierte sich unter anderem für die Gleichstellung von Schwulen und Lesben. Derzeit wird er stark von Rechtsradikalen angefeindet. (Foto: Jörg Carstensen/dpa)

Ende Juni drohte der Koch und Verschwörungstheoretiker Attila Hildmann öffentlich dem Grünen-Politiker Volker Beck. Ein Gespräch über die Untätigkeit der Sicherheitsbehörden und die Gefahr derartiger Aussagen.

Interview von Ronen Steinke

Seit dem 20. Juli ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin wegen drastischer Gewaltfantasien, die auf einer Corona-Demo gegen den ehemaligen Grünen-Abgeordneten Volker Beck geäußert wurden. Jetzt hat Beck Post bekommen. Die Staatsanwaltschaft teilt mit: Sie habe zu dem Fall keine eigene Meinung, sondern ihn weitergereicht an die Kollegen der Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft Cottbus. "Sofern eine Verfahrensübernahme" der Cottbuser erfolge, werde man aber Bescheid sagen.

SZ: Herr Beck, es liegt jetzt einen Monat zurück, dass der Kochbuchautor Attila Hildmann in einer Rede gesagt hat: "Wenn ich Reichskanzler wäre, dann würde ich die Todesstrafe für Volker Beck wieder einführen, indem man ihm die Eier zertritt auf einem öffentlichen Platz". Und noch immer vermögen die Behörden nicht zu sagen, ob das rechtswidrig war - oder Meinungsfreiheit.

Volker Beck: Das macht mich etwas ratlos. Ich finde, diese Drohung ist sehr klar, gegenwärtig und im Indikativ. Attila Hildmann hat auch die Meute gefragt, wer denn mitmachen würde, und da haben die bejahend gejohlt.

Die Hürden für eine Strafbarkeit liegen allerdings hoch. Eine Bedrohung oder auch Aufforderung zu Straftaten muss nach dem Strafgesetzbuch konkret und unmittelbar sein, nicht nur zukünftig wie "wenn ich einmal Reichskanzler bin".

Hildmann hat ja die Menge gefragt, wer dabei wäre. Das war eine Aufforderung zum Mitmachen, eine Entfiktionalisierung, und seine Anhänger verstehen das auch so. Ich glaube, hier muss sich der Rechtsstaat fragen, ob wir eigentlich zulassen wollen, dass man verklausulierte Morddrohungen frei überall sagen kann. Wir haben in Halle, Hanau und bei dem ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke gesehen, dass aus diesen Worten Taten werden.

Ist Ihnen von der Polizei seither Schutz angeboten worden?

Schutz nicht direkt. Ein Sicherheitsgespräch. Aber das hatte ich schon so häufig, und daraus folgt ja nichts Konkretes. Ich weiß schon, dass ich, wenn etwas passiert, die 110 wählen muss. Oder dass ich auf der Straße besonders aufpassen soll. Mein Vertrauen in die Sicherheitsbehörden ist etwas geschwunden, auch weil Attila Hildmann schon in den Tagen zuvor im Netz dieselbe Drohung gegen mich ausgestoßen und sogar angekündigt hatte, er werde das auf der Demo wiederholen. Gestoppt hat ihn niemand.

Wenn aber Hildmann durch geschicktes Formulieren tatsächlich hinter der roten Linie der Strafbarkeit zurückgeblieben ist?

Erstens: Da würde mich die Begründung der Staatsanwaltschaft mal interessieren. Wenn es keine Aufforderung zu Straftaten wäre, Beleidigung ist es allemal. Zweitens: Für eine Auflage der Versammlungsbehörde, so etwas nicht zu wiederholen, hätte es allemal gereicht, und das hätte auch das Verwaltungsgericht akzeptiert. Ich verstehe nicht, warum da Versammlungsbehörde, Polizei und auch Staatsanwaltschaft nicht zusammengearbeitet haben. Das darf nicht einreißen, dass man sehenden Auges zulässt, dass Leute öffentlich zum Mord an anderen Menschen aufrufen.

Eine Sprecherin der Berliner Polizei sagt jetzt auf Nachfrage: Wenn dieser "Todesstrafe"-Satz noch einmal auf einer Demo fiele, dann würde man im Einzelfall abwägen, ob man einschreitet oder nicht.

Ich kann akzeptieren, dass man nicht wegen jeder Beleidigung gleich eine Demo abbricht. Aber wenn das Lebensrecht und die Gesundheit von anderen Menschen infrage gestellt wird, darf der Staat nicht einfach zusehen.

© SZ vom 22.08.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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