Mörsdorf:Dorf verliert Streit um gesperrte Hängeseilbrücke „Geierlay“

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Besucher gehen auf der Hängeseilbrücke Geierlay hoch über einem Mosel-Seitental im Hunsrück. (Foto: Thomas Frey/dpa/Archivbild)

Die Ortsgemeinde Mörsdorf hat den Rechtsstreit um die wegen Corona vorerst gesperrte Hängeseilbrücke Geierlay im Hunsrück verloren. Die einst jährlich von...

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Mörsdorf (dpa/lrs) - Die Ortsgemeinde Mörsdorf hat den Rechtsstreit um die wegen Corona vorerst gesperrte Hängeseilbrücke Geierlay im Hunsrück verloren. Die einst jährlich von Hunderttausenden Ausflüglern genutzte Fußgängerbrücke gilt damit auch in der abflauenden Pandemie weiterhin als eine freizeitparkähnliche Einrichtung, die nur unter Einhaltung der entsprechenden Corona-Regeln betreten werden darf. Mörsdorf hat sich bislang personell außerstande gesehen, wie bei Freizeitparks alle Mindestabstände und Masken zu kontrollieren und alle Adressen zu erfassen. Daher hat die Polizei die Brücke mit Natodraht abgesperrt.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz bestätigte nach Mitteilung vom Dienstag in einem rechtskräftigen Beschluss (Az. 6 B 10782/21.OVG) die Einstufung des Verwaltungsgerichts Koblenz, die Geierlay sei eine freizeitparkähnliche Einrichtung. Mörsdorf hatte in dem Eilverfahren dagegen argumentiert, die Brücke sei nur Teil eines Wanderwegs ohne Kassen, Tore und Zäune wie bei einem Freizeitpark. Das erschwere eine Kontrolle. Nach früheren Angaben der Tourist-Information Kastellaun jedoch hatten vor der Sperrung die Besucher „die Corona-Maßnahmen ignoriert. Auf der Brücke wurde kaum Abstand gehalten, für Selfies haben die Leute ihre Masken abgenommen“.

Auch das OVG sprach von einem Touristenmagnet: Im Corona-Jahr 2020 sei hier ein Spitzenwert von rund 322 000 Besuchern erreicht worden, davon etwa 60 000 alleine im August. Vor der schmalen Fußgängerbrücke über einem tiefeingeschnittenen Bachtal könnte es oft zu langen Warteschlangen kommen. Hier müsste die Gemeinde Mörsdorf regulierend eingreifen.

Ihr Bürgermeister Marcus Kirchhoff teilte am Dienstagabend mit, die Ortsgemeinde werde als Brückeneigentümerin prüfen, welche Vorgaben sie erfüllen müsse, um die Geierlay wieder zu öffnen. „Sollten die Hürden zu hoch sein, ist derzeit nicht auszuschließen, dass die Sperrung verbleibt“, betonte Kirchhoff. „Insbesondere muss die Ortsgemeinde das Risiko bedenken, für Verstöße von Passanten, welche die Brücke betreten und Abstandsgebot oder Maskenpflicht missachten, als „Betreiberin“ einstehen zu müssen, ergänzte der Bürgermeister.

© dpa-infocom, dpa:210629-99-192183/3

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