Karlsruhe:Karlsruhe überlässt Streit um Silvesternacht der Politik

Karlsruhe/Köln (dpa/lnw) - Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) wird nicht vom Bundesverfassungsgericht für angeblich unrichtige Angaben zur Kölner Silvesternacht 2015/16 gerügt. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Irene Mihalic hatte mit diesem Ziel in Karlsruhe eine Organklage gegen die Bundesregierung eingereicht. Ihr Vorwurf: De Maizières Haus habe eine von ihr gestellte parlamentarische Frage zu den massenhaften Übergriffen von Migranten auf Frauen in Köln wider besseren Wissens falsch beantwortet.

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Karlsruhe/Köln (dpa/lnw) - Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) wird nicht vom Bundesverfassungsgericht für angeblich unrichtige Angaben zur Kölner Silvesternacht 2015/16 gerügt. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Irene Mihalic hatte mit diesem Ziel in Karlsruhe eine Organklage gegen die Bundesregierung eingereicht. Ihr Vorwurf: De Maizières Haus habe eine von ihr gestellte parlamentarische Frage zu den massenhaften Übergriffen von Migranten auf Frauen in Köln wider besseren Wissens falsch beantwortet.

Streitigkeiten wie diese müssen Politiker aber zunächst einmal unter sich ausmachen, wie die Verfassungsrichter in ihrer am Freitag veröffentlichten Entscheidung klarstellen (Az. 2 BvE 6/16). Mihalic habe nicht von der naheliegenden Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Bundesregierung zu einer Klarstellung aufzufordern. Ohne direkte Konfrontation sei ihr Antrag in Karlsruhe aber unzulässig.

Mihalic wollte wissen, ob das Ministerium Anfang 2016 aus Nordrhein-Westfalen eine Meldung über sexuelle Übergriffe auf einem Bahnhofsvorplatz bekommen habe. Die Regierung verneinte, wies aber darauf hin, dass die unpräzise Frage die Recherchen erschwert habe. Später sprach de Maizière im Düsseldorfer Untersuchungsausschuss von Meldungen aus NRW vom 1. Januar auch an sein Haus.

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