Karlsruhe:Finanzminister fordert rasche Neuregelung bei Grundsteuer

Wiesbaden (dpa/lhe) - Nach der Roten Karte der Bundesverfassungsrichter für die Berechnung der Grundsteuer hat der hessische Finanzminister Thomas Schäfer eine zügige Neuregelung gefordert. "Ich bin dafür, das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr zu einem Abschluss zu bringen", sagte der CDU-Politiker am Dienstag in Wiesbaden.

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Nach der Roten Karte der Bundesverfassungsrichter für die Berechnung der Grundsteuer hat der hessische Finanzminister Thomas Schäfer eine zügige Neuregelung gefordert. „Ich bin dafür, das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr zu einem Abschluss zu bringen“, sagte der CDU-Politiker am Dienstag in Wiesbaden.

Eine Reform der Grundsteuer sei seit Jahrzehnten überfällig. Seit Ende 2016 liege ein Vorschlag von Hessen und Niedersachsen auf dem Tisch, der den Bundesrat mit großer Mehrheit passiert hat. Die Initiative der Länder sei im Bundestag jedoch noch nicht einmal beraten worden, kritisierte Schäfer. „Das rächt sich spätestens jetzt.“

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte geurteilt, dass die Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundvermögen gegen das Grundgesetz verstößt. Für eine Neuregelung setzte das Gericht eine Frist bis Ende 2019.

Die Besteuerung von Grundstücken richtet sich derzeit nach alten Werten - sie stammen im Westen aus dem Jahr 1964, in den neuen Bundesländern von 1935. Insgesamt wird in Deutschland für mehr als 35 Millionen Grundstücke Grundsteuer erhoben. Sie steht den Kommunen zu und bringt aktuell etwa 14 Milliarden Euro im Jahr ein.

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