Urteile - Gießen:Doktortitel aberkannt: Gericht bestätigt Entscheidung

Gießen (dpa/lhe) - Die Universität Gießen durfte einem Mediziner den Doktortitel aberkennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Gießen am Donnerstag und wies damit eine Klage des Mannes ab. Die Uni hatte ihm nach Angaben des Gerichts den 2005 verliehenen Doktorgrad entzogen, weil er in seiner Dissertation gegen wissenschaftliche Standards verstoßen habe. Es sei unter anderem darum gegangen, dass der Kläger Veröffentlichungen, an denen er selbst als Co-Autor mitgewirkt habe, in seiner Dissertation nicht benannt und verwertet habe. Der Mann habe die Vorwürfe bestritten.

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Gießen (dpa/lhe) - Die Universität Gießen durfte einem Mediziner den Doktortitel aberkennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Gießen am Donnerstag und wies damit eine Klage des Mannes ab. Die Uni hatte ihm nach Angaben des Gerichts den 2005 verliehenen Doktorgrad entzogen, weil er in seiner Dissertation gegen wissenschaftliche Standards verstoßen habe. Es sei unter anderem darum gegangen, dass der Kläger Veröffentlichungen, an denen er selbst als Co-Autor mitgewirkt habe, in seiner Dissertation nicht benannt und verwertet habe. Der Mann habe die Vorwürfe bestritten.

Das Gericht ging in seiner Entscheidung jedoch davon aus, dass der Kläger für seine Promotion getäuscht habe. Laut Promotionsordnung der Uni könne daher der Doktortitel entzogen werden. Dafür reiche ein grob fahrlässiges Verhalten. Das Urteil (22. August 2019, Az. 3 K 2499/17.GI) ist noch nicht rechtskräftig, die Zulassung der Berufung kann beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof beantragt werden.

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