Urteile - Frankfurt am Main:Artist erhält nach Sturz vom Todesrad kein Schmerzensgeld

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Ein Artist ist mit seinem Versuch gescheitert, für seinen Sturz vom Todesrad einen gemeinnützigen Verein haftbar zu machen. Dieser hatte bei einer Kinderveranstaltung in Darmstadt die Sicherungsgewichte des Zirkusgeräts verwendet. Als der Artist bei seiner anschließenden Vorstellung sechs Meter in die Tiefe stürzte und sich eine Ferse brach, machte er dafür den Verein verantwortlich - und wollte fast 100 000 Euro Schmerzensgeld.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Ein Artist ist mit seinem Versuch gescheitert, für seinen Sturz vom Todesrad einen gemeinnützigen Verein haftbar zu machen. Dieser hatte bei einer Kinderveranstaltung in Darmstadt die Sicherungsgewichte des Zirkusgeräts verwendet. Als der Artist bei seiner anschließenden Vorstellung sechs Meter in die Tiefe stürzte und sich eine Ferse brach, machte er dafür den Verein verantwortlich - und wollte fast 100 000 Euro Schmerzensgeld.

Das Oberlandesgericht in Frankfurt bezweifelte jedoch in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss (Az. 13 U 213/17), dass die Lage der tonnenschweren Gewichte die Standsicherheit des Todesrads überhaupt beeinflusst hätte und wies die Schadensansprüche des Artisten zurück. Zuvor hatte bereits das Landgericht die Klage des Mannes abgewiesen.

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