Urteile - Braunschweig:Urteil zu gemeinschaftlichem Totschlag rechtskräftig

Braunschweig
Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Braunschweig/Wolfsburg (dpa/lni) - Die langjährigen Haftstrafen für vier Männer aus Wolfsburg wegen der Tötung eines Familienmitglieds sind rechtskräftig. Alle eingelegten Revisionen seien vom Bundesgerichtshof (BGH) als unbegründet verworfen worden, teilte das Landgericht Braunschweig am Montag mit. Eine Schwurgerichtskammer hatte den angeklagten Vater (47), einen seiner mitangeklagten Zwillingssöhne (25) und seinen Schwiegersohn (26) im Juli 2021 wegen gemeinschaftlichen Totschlags schuldig gesprochen.

Nach Überzeugung des Gerichts sollen die Männer den Schwiegersohn der Schwester des 46-jährigen Angeklagten im September 2020 zunächst verfolgt und durch heftige Gewalteinwirkung und lebensbedrohliche Stichverletzungen getötet haben. Der mitangeklagte Zwillingssohn mit deutscher und türkischer Staatsbürgerschaft wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der deutsche Vater erhielt neun Jahre, der türkische Schwiegersohn sieben Jahre und der andere Zwillingssohn mit deutscher und türkischer Staatsbürgerschaft sechs Jahre Freiheitsstrafe.

Auch die Revision der Nebenklage wurde mit dem BGH-Beschluss vom 23. März verworfen. Sie zielte nach Gerichtsangaben auf eine Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes ab.

© dpa-infocom, dpa:220425-99-35077/2

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