Himmelkron:Mädchen stirbt in Freibad - das sind die Folgen

Himmelkron (dpa/lby) - Knapp drei Jahre nach dem Tod eines achtjährigen Mädchens in einem Freibad im oberfränkischen Himmelkron (Landkreis Kulmbach) kommt es nun wahrscheinlich doch zum Prozess. Die Staatsanwaltschaft habe den Vorschlag des Amtsgerichts Kulmbach abgelehnt, das Verfahren mit einem Strafbefehl zu beenden, teilte eine Sprecherin der Anklagebehörde am Dienstag mit. Das Gericht müsse nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.

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Himmelkron (dpa/lby) - Knapp drei Jahre nach dem Tod eines achtjährigen Mädchens in einem Freibad im oberfränkischen Himmelkron (Landkreis Kulmbach) kommt es nun wahrscheinlich doch zum Prozess. Die Staatsanwaltschaft habe den Vorschlag des Amtsgerichts Kulmbach abgelehnt, das Verfahren mit einem Strafbefehl zu beenden, teilte eine Sprecherin der Anklagebehörde am Dienstag mit. Das Gericht müsse nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.

Ein Sprecher des Amtsgerichts erklärte, das Schreiben der Staatsanwaltschaft liege dem Gericht noch nicht vor. Bei einer Zulassung der Klage komme es aber zu einem Verhandlungstermin. Sollte das Gericht die Klage dagegen ablehnen, sei das Verfahren beendet, sofern die Staatsanwaltschaft nicht dagegen Widerspruch einlege.

Das Mädchen war im Juli 2014 leblos im Wasser gefunden worden. Es starb knapp eine Woche später im Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Ermittlungen zunächst eingestellt und ging von einem Badeunfall aus. Die Mutter wirft der Betreuerin einer Kinderturngruppe und dem Bademeister vor, nicht aufgepasst zu haben. Die Frau leitete daher ein sogenanntes Klageerzwingungsverfahren ein - und hatte damit Erfolg. Das Oberlandesgericht Bamberg hatte die Staatsanwaltschaft beauftragt, den Fall noch einmal zu überprüfen.

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