Wuppertal (dpa/lnw) - Die Verfügung der Stadt Wuppertal zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Fußgängerzonen in Barmen und Elberfeld ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf befunden und am Freitag mitgeteilt. Die Schutzmaßnahme sei verhältnismäßig und geeignet, die Weiterverbreitung des Coronavirus einzudämmen. In den hoch frequentierten Fußgängerzonen könnten die Mindestabstände oft nicht eingehalten werden. Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde erhoben werden (Az.: 29 L 2277/20).
Wuppertal:Maskenpflicht in Wuppertaler Fußgängerzonen ist rechtmäßig
Die Verfügung der Stadt Wuppertal zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Fußgängerzonen in Barmen und Elberfeld ist rechtmäßig. Das hat das...
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Lesen Sie mehr zum Thema