Traunstein:Mann droht mit Bombenexplosion: Haftstrafe in Psychiatrie

Traunstein (dpa/lby) - Für eine Bombendrohung in einer Bankfiliale ist ein im Rollstuhl sitzender und psychisch kranker Mann zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein sah es am Montag als erwiesen an, dass der unter Betreuung stehende 52-Jährige mit der Drohung die Herausgabe von 15 000 Euro erpressen wollte. Das Urteil lautet auf versuchte räuberische Erpressung. Wegen verminderter Schuldfähigkeit wurde der Mann statt ins Gefängnis in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik eingewiesen.

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Traunstein (dpa/lby) - Für eine Bombendrohung in einer Bankfiliale ist ein im Rollstuhl sitzender und psychisch kranker Mann zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein sah es am Montag als erwiesen an, dass der unter Betreuung stehende 52-Jährige mit der Drohung die Herausgabe von 15 000 Euro erpressen wollte. Das Urteil lautet auf versuchte räuberische Erpressung. Wegen verminderter Schuldfähigkeit wurde der Mann statt ins Gefängnis in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik eingewiesen.

Die Bombendrohung in Bayerisch Gmain im Berchtesgadener Land hatte am 14. März zu einem Großeinsatz von Polizei und Rettungskräften geführt. Der 52-Jährige war im Rollstuhl in die Bankfiliale gefahren und hatte damit gedroht, das Gebäude werde in die Luft fliegen, wenn ihm nicht 15 000 Euro in bar ausgehändigt würden. Mehrere Gebäude, darunter eine Grundschule und eine Kita, wurden daraufhin evakuiert. Erst nach dem Einsatz eines Sprengstoffroboters stellte sich heraus, dass der Täter keine Bombe am Rollstuhl montiert hatte.

Im Prozess gestand der 52-Jährige die Drohung. Nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmt und wegen einer Gehirnschädigung in seiner Wahrnehmung gestört seien an jenem Frühlingstag die Sicherungen bei ihm durchgebrannt, räumte er ein.

Das noch nicht rechtskräftige Urteil entspricht dem von der Verteidigung geforderten Strafmaß. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und neun Monate Haft ebenfalls bei Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik gefordert.

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