Stuttgart:Schlecker-Verteidigung: Forderung nach Haftstrafe überzogen

Stuttgart (dpa) - Die Verteidiger von Ex-Drogeriemarktkönig Anton Schlecker halten die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Gefängnisstrafe für ihren Mandanten für überzogen. Anwalt Norbert Scharf sprach am Montag in seinem Plädoyer im Bankrottprozess gegen Schlecker in Stuttgart von einem minder schweren Fall, empfahl dem Gericht selbst aber kein konkretes Strafmaß für den 73-Jährigen.

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Stuttgart (dpa) - Die Verteidiger von Ex-Drogeriemarktkönig Anton Schlecker halten die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Gefängnisstrafe für ihren Mandanten für überzogen. Anwalt Norbert Scharf sprach am Montag in seinem Plädoyer im Bankrottprozess gegen Schlecker in Stuttgart von einem minder schweren Fall, empfahl dem Gericht selbst aber kein konkretes Strafmaß für den 73-Jährigen.

Die Vertreter der Anklage hatten zuvor drei Jahre Haft für den Gründer der einst größten Drogeriemarktkette Europas gefordert. Sie werfen ihm vor, im Angesicht der drohenden Insolvenz Geld beiseite geschafft zu haben. Auch für Schleckers mitangeklagte Kinder Lars und Meike forderten sie Haftstrafen. Das Urteil soll am kommenden Montag (27. November) gesprochen werden.

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