Schleswig:OVG: Möbelhaus im Kreis Segeberg bleibt geschlossen

Die coronabedingte Schließung eines Möbelhauses im Kreis Segeberg ist mit dem Gesetz vereinbar und bleibt deshalb bestehen. Das Schleswig-Holsteinische...

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Schleswig (dpa/lno) - Die coronabedingte Schließung eines Möbelhauses im Kreis Segeberg ist mit dem Gesetz vereinbar und bleibt deshalb bestehen. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt, wie das Gericht am späten Freitagabend mitteilte. Die Schließung verstoße nicht gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. Ein in Bad Segeberg ansässiges Möbelhaus hatte gegen die entsprechende Anordnung des Kreises mit der Begründung geklagt, dadurch würden Baumärkte gegenüber Möbelhäusern bevorzugt.

Das Gericht wies das Argument nun ebenfalls zurück. Zwar seien das Warensortiment des Möbelhauses und der Bau- und Gartenbaumärkte in Teilen deckungsgleich. Die Anschaffung von Möbeln gehöre jedoch nicht zur Versorgung mit Gütern der täglichen Lebensführung und darin liege ein wesentlicher Unterschied zum privilegierten großflächigen Einzelhandel. Zudem habe das Möbelhaus eine überregionale große Anziehungskraft, wodurch viele Menschen und damit potenzielle Träger des Coronavirus miteinander in Kontakt kommen könnten. Der Beschluss ist unanfechtbar (Az. 3 MB 13/21, Vorinstanz: 1 B 41/21).

Der Kreis hatte am 30. März mit einer Allgemeinverfügung wegen hoher Infektionszahlen die erneute Schließung von weiten Bereichen des Einzelhandels angeordnet. Ausgenommen davon waren unter anderem Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Gärtnereien und Baumärkte.

© dpa-infocom, dpa:210417-99-240296/2

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