Rostock:Neurochirurg-Verteidigung weist schwere Körperverletzung ab

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Im Prozess gegen einen Neurochirurgen am Landgericht Rostock hat die Verteidigung den Vorwurf der vorsätzlichen schweren Körperverletzung vehement bestritten....

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Rostock (dpa/mv) - Im Prozess gegen einen Neurochirurgen am Landgericht Rostock hat die Verteidigung den Vorwurf der vorsätzlichen schweren Körperverletzung vehement bestritten. Der 56 Jahre alte Arzt könne höchstens wegen einer fahrlässigen Körperverletzung verurteilt werden, weil er sich bei seiner Diagnose vor einer Operation zu sehr auf die Angaben der geschädigten Patientin verlassen habe, sagte die Verteidigung am Montag in ihrem Plädoyer. Sie beantragte, den Mediziner höchstens zu fünf Jahren Haft zu verurteilen.

Darin wäre jedoch eine Strafe von vier Jahren und sieben Monaten aus einem Betrugsverfahren einbezogen, die der Angeklagte weitgehend bereits verbüßt hat.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer acht Jahre Haft wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung und ein Berufsverbot gefordert. Sie sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte 2010 eine Patientin zu einer unnötigen Halsoperation überredet und diese zudem fehlerhaft durchgeführt habe. Hauptmotiv sei Gewinnstreben gewesen. Die inzwischen 47 Jahre alte Frau aus der Nähe von Neubrandenburg ist seit der Operation dauerhaft krank und berufsunfähig.

Nach Ansicht der Verteidigung war die Operation notwendig. Soweit sie fehlerhaft war, sei dies vermutlich einem zweiten Arzt zuzuschreiben, der bei der Operation assistierte. Eine schwere Körperverletzung sei im Prozess nicht bewiesen worden, da die Patientin in dieser Hinsicht nicht untersucht wurde und andere behandelnde Ärzte nicht von der Schweigepflicht entbunden habe. Statt Gewinn habe der Arzt mit der Operation wahrscheinlich eher Verluste gemacht.

Der Angeklagte wurde aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Er war Ende Oktober in der Schweiz wegen anderer Vorwürfe verhaftet worden, wodurch die fristgerechte Fortsetzung des Rostocker Verfahrens zunächst gefährdet war. Inzwischen hatte er einer beschleunigten Auslieferung nach Deutschland zugestimmt. Das Urteil soll am 18. Dezember verkündet werden.

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