Prozesse - Osnabrück:Verteidigung fordert lange Haft für tödliche Schläge

Osnabrück (dpa/lni) - Im Prozess gegen einen drogenabhängigen Osnabrücker wegen Totschlags an seinem Säugling hat die Verteidigung achteinhalb Jahre Haft gefordert. Der 25-Jährige, der die Tat gestanden hat, sei wegen seines Alkohol- und Drogenkonsums zum Zeitpunkt der Tat im Mai vergangenen Jahres vermindert schuldfähig, erklärte die Verteidigung am Donnerstag am Landgericht Osnabrück. Sie ging allerdings wie auch die Anklage von einer vorsätzlichen Tötung aus, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Osnabrück (dpa/lni) - Im Prozess gegen einen drogenabhängigen Osnabrücker wegen Totschlags an seinem Säugling hat die Verteidigung achteinhalb Jahre Haft gefordert. Der 25-Jährige, der die Tat gestanden hat, sei wegen seines Alkohol- und Drogenkonsums zum Zeitpunkt der Tat im Mai vergangenen Jahres vermindert schuldfähig, erklärte die Verteidigung am Donnerstag am Landgericht Osnabrück. Sie ging allerdings wie auch die Anklage von einer vorsätzlichen Tötung aus, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Zum Prozessauftakt hatte der junge Mann eingeräumt, seinen erst vier Tage alten Säugling beim Versuch ihn zu baden mit der Hand gegen den Kopf geschlagen zu haben. Die Anklage und die Mutter des Säuglings als Nebenklägerin hatten zwölf Jahre Haft gefordert. Das Urteil soll am Freitag kommender Woche fallen.

Die Tat ereignete sich am 15. Mai in einer Wohnung im Osnabrücker Stadtteil Hellern. Gerade erst hatte der junge Vater die Mutter - seine Freundin - und das Kind von der Entbindungsstation in die gemeinsame Wohnung geholt. Dort habe er seinen kleinen Sohn in einem Waschbecken waschen wollen - der Kopf des Kleinen habe auf seinem Unterarm gelegen, schilderte er den Richtern zu Prozessbeginn. Dann habe er das Kind aufrichten und in ein Handtuch wickeln wollen. Der Junge sei ihm aus der Hand geglitten. Mit Schlägen habe er das apathisch wirkende Kind wieder munter machen wollen. An seinen schweren Verletzungen starb es eine Woche später in einer Klinik.

Der Polizei erzählten die Eltern zunächst, dass beim Spazieren auf einer Wiese bei der Autobahnauffahrt Hellern ein fremder Hund das Kind verletzt habe. Den Ermittlern war aber schnell klar, dass das nicht stimmte.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: