Nürnberg:Pferdebesitzerin haftet bei Unfall von Reitbeteiligung mit

Nürnberg (dpa/lby) - Pferdebesitzer haften laut einem Urteil auch bei einer Reitbeteiligung für Unfälle, die das Pferd verursacht hat. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg nach Angaben eines Sprechers vom Mittwoch entschieden (Az.: 4 U 1162/1). In dem konkreten Fall hatte eine Frau eine sogenannte Reitbeteiligung mit der Besitzerin eines Pferdes abgeschlossen: Für monatlich 100 Euro durfte sie das Pferd an drei Tagen pro Woche reiten. Bei einem Ritt auf der Koppel stürzte die Frau vom Pferd und erlitt eine Querschnittslähmung.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Nürnberg (dpa/lby) - Pferdebesitzer haften laut einem Urteil auch bei einer Reitbeteiligung für Unfälle, die das Pferd verursacht hat. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg nach Angaben eines Sprechers vom Mittwoch entschieden (Az.: 4 U 1162/1). In dem konkreten Fall hatte eine Frau eine sogenannte Reitbeteiligung mit der Besitzerin eines Pferdes abgeschlossen: Für monatlich 100 Euro durfte sie das Pferd an drei Tagen pro Woche reiten. Bei einem Ritt auf der Koppel stürzte die Frau vom Pferd und erlitt eine Querschnittslähmung.

Die Krankenversicherung der Reitbeteiligung verklagte daraufhin die Pferdebesitzerin vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth und verlangte, dass die Besitzerin der Krankenkasse die gesamten Arztkosten ersetzt. Das Landgericht wies die Klage ab. Vor dem Oberlandesgericht bekam die Krankenkasse zumindest teilweise Recht: Der Zivilsenat entschied, dass Besitzerin und Reitbeteiligung zu jeweils 50 Prozent haften.

Die Besitzerin sei trotz der Reitbeteiligung weiter alleinige Halterin des Pferdes; die Reitbeteiligung sei die „Tieraufseherin“, wenn sie mit dem Pferd unterwegs ist. Obwohl der Unfall - das Pferd soll ohne Grund plötzlich losgerannt sein - nicht mehr aufzuklären war, könne es sein, das die Reitbeteiligung nicht sorgfältig genug war und somit zumindest eine Teilschuld an dem Unfall hatte.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: