Prozesse - Norderstedt:Vorfall im Spaßbad: Verfahren gegen Flüchtling eingestellt

Kiel/Norderstedt (dpa/lno) - In zweiter Instanz hat das Landgericht Kiel ein Strafverfahren wegen sexueller Nötigung gegen einen Flüchtling nach einem Vorfall in einem Norderstedter Erlebnis-Schwimmbad eingestellt. Die Kammer habe den Fall lediglich als Beleidigung in Tateinheit mit Nötigung "im unteren Bereich der Erheblichkeit" bewertet, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Dabei sei berücksichtigt worden, dass der Mann den Vorfall bereits beim Ermittlungsrichter gestanden und rund ein halbes Jahr in Untersuchungshaft gesessen habe. Zuvor hatte NDR 1 Welle Nord über die Entscheidung vom 17. Oktober berichtet.

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Kiel/Norderstedt (dpa/lno) - In zweiter Instanz hat das Landgericht Kiel ein Strafverfahren wegen sexueller Nötigung gegen einen Flüchtling nach einem Vorfall in einem Norderstedter Erlebnis-Schwimmbad eingestellt. Die Kammer habe den Fall lediglich als Beleidigung in Tateinheit mit Nötigung "im unteren Bereich der Erheblichkeit" bewertet, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Dabei sei berücksichtigt worden, dass der Mann den Vorfall bereits beim Ermittlungsrichter gestanden und rund ein halbes Jahr in Untersuchungshaft gesessen habe. Zuvor hatte NDR 1 Welle Nord über die Entscheidung vom 17. Oktober berichtet.

Der Vorfall vom 28. Februar 2016 hatte nach den Silvester-Übergriffen in Köln und Hamburg für großes Aufsehen gesorgt. Zwei damals 14 und 34 Jahre alte afghanische Flüchtlinge waren angeklagt worden, eine 14-Jährige vergewaltigt zu haben. Das angebliche Vergewaltigungsopfer hatte seine Nebenklage aber später zurückgezogen.

Das Amtsgericht Norderstedt sprach die beiden Angeklagten vom Vorwurf der Vergewaltigung im September 2016 frei. Die Aussagen der jungen Hauptbelastungszeugin stufte das Gericht als nicht verwertbar ein. Das Mädchen ist nach einer schweren Hirn-Operation von einer Haupt- zu einer Förderschülerin geworden. In einem Glaubwürdigkeitsgutachten hieß es unter anderem, Gedächtnislücken würden von dem Mädchen "ausgefüllt". Dies sei jedoch kein bewusstes Lügen.

Einen "Kuss auf die Hüfte" einer 18-Jährigen, den der ältere Angeklagte eingeräumt hatte, werteten die Richter dagegen als sexuelle Nötigung im minderschweren Fall und verurteilten ihn zu einer acht monatigen Bewährungsstrafe.

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