Prozesse - Neustrelitz:Urteil: Keine Kürzung wegen gemeinschaftlichem Wirtschaften

Ausländer
Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Neustrelitz (dpa/mv) - Bewohnern von Gemeinschaftsunterkünften dürfen einem Urteil des Landessozialgerichts in Neustrelitz zufolge nicht die Leistungen gekürzt werden, weil ihnen gemeinschaftliches Wirtschaften wie in einer Partnerschaft unterstellt wird. Es erscheine nicht nachvollziehbar, warum Fremde, oftmals aus unterschiedlichen Herkunftsregionen und Kulturkreisen, ähnlich wie Paare gemeinsam wirtschaften sollen, erklärte das Gericht. Für die behaupteten konkreten Synergieeffekte fehle jeder Nachweis durch den Leistungsträger. Damit hatte die Beschwerde eines Ägypters Erfolg, der in einer Gemeinschaftsunterkunft in Greifswald lebt.

Die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag, Karen Larisch, sagte am Dienstag, der Beschluss hebe eine große Ungerechtigkeit auf. "Nicht familiär verbundene oder nicht verpartnerte Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften, die sich Wohnraum teilen müssen, bilden keine Bedarfsgemeinschaft. Deshalb ist es rechtswidrig, ihnen nur einen Anteil der ihnen zustehenden Leistungen zu gewähren."

Die Linksfraktion forderte, der Gerichtsbeschluss müsse Grundlage sein, die Praxis im ganzen Land zu ändern. Das betreffe neben Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber sowie Geflüchtete auch vergleichbare Unterkünfte, in denen lediglich Gemeinschaftsräume wie Küche und Sanitäreinrichtungen gemeinsam genutzt werden.

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